Die Gemeinderäte sind nicht zu beneiden in diesen Tagen. Sie müssen ausbaden, was ihnen das Bundesverfassungsgericht und die Landesregierung eingebrockt haben. Weil die Grundsteuer gerechter werden soll, müssen einige in Zukunft weniger, die anderen aber deutlich mehr bezahlen. Letzteres trifft vor allem auf die Eigentümer von klassischen Einfamilienhäusern mit Garten. Je größer das Grundstück ist, desto schmerzhafter wird die Steuer darauf.
All das wissen natürlich auch die Kommunalpolitiker, doch ihnen sind gleich in zweifacher Hinsicht die Hände gebunden. Zum einen müssen sie den Hebesatz einheitlich festgelegen und können nicht vermeintliche oder tatsächliche Ungerechtigkeiten mit einer Abstufung ausgleichen. Zum anderen sind sie für die Finanzen der Gemeinde insgesamt verantwortlich. Im Fall von Edingen-Neckarhausen bedeutet das, dass sie allein 2025 ein Loch von vier Millionen Euro stopfen müssen.
UBL und OGL haben sich mit ihrer Forderung durchgesetzt, den Hebesatz zunächst nur auf 230 festzulegen. Das bedeutet im Jahr 100 000 Euro weniger an (Mehr-)Einnahmen. Man darf gespannt sein, wie der Vorschlag der UBL aussieht, dieses Geld an anderer Stelle einzusparen. Fest steht jedenfalls: Die Gemeinde hat es in der Vergangenheit versäumt, ihre Finanzen zu ordnen. Das neue Haushaltsrecht macht das nun noch schwieriger. Am Ende könnte passieren, was die CDU bereits in den Raum gestellt hat, dass nämlich Einrichtungen schließen müssen. Zehn Prozent weniger Hebesatz bei der Grundsteuer sind so gesehen letztlich kein Grund zur Freude.
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Mannheimer Morgen Plus-Artikel Kommentar Neue Grundsteuer in Edingen-Neckarhausen kein Grund zur Freude
Mit der Reform der Grundsteuer kommt auf die Kommunalpolitiker eine undankbare Aufgabe zu, kommentiert Hans-Jürgen Emmerich und geht auf die Folgen für die Finanzen in Edingen-Neckarhausen ein