Rechtsstreit

Gericht nimmt Kindergarten in Edingen unter die Lupe

Das Verwaltungsgericht (VG) Karlsruhe hat bei einem Vor-Ort-Termin am Donnerstagnachmittag in Edingen die Verkehrssituation am Wiesenkindergarten in Augenschein genommen. Ob die Baugenehmigung rechtens war, steht noch nicht fest

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Tge
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Die Baugenehmigung für den Wiesenkindergarten in Edingen – hier bei der Eröffnung – ist Gegenstand  eines Verfahrens vor dem Verwaltungsgericht Karlsruhe. © Hans-Jürgen Emmerich

Von Torsten Gertkemper-Besse

Das Verwaltungsgericht (VG) Karlsruhe hat bei einem Vor-Ort-Termin am Donnerstagnachmittag in Edingen die Verkehrssituation rund um den Wiesenkindergarten in Augenschein genommen. Grund dafür ist die Klage, die eine Landwirtsfamilie (Koch GbR) gegen die Baugenehmigung eingereicht hat.

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Bei dem Vor-Ort-Termin ist noch kein Urteil gefallen. Der Gesamteindruck nach der Gerichtsverhandlung deutet allerdings darauf hin, dass die Klage abgewiesen werden könnte. Ein sogenannter Tenor (vereinfacht gesagt ein Urteil, das aber noch nicht begründet ist) wird zeitnah erwartet. Für die Begründung des Urteils hat die zuständige Richterin fünf Monate Zeit.

Der Vorstand des Trägervereins zeigte sich nach dem Termin grundsätzlich optimistisch. Die Kläger, die Koch GbR, sagten, sie wollten erst einmal die Urteilsbegründung abwarten. Wichtig bei der ganzen Sache: Der Kindergarten ist von dem Rechtsstreit zwar direkt betroffen, dem Verfahren ist er aber nur „beigeladen“. Denn die Klage richtet sich gegen die Baugenehmigung und diese wurde vom Baurechtsamt des Rhein-Neckar-Kreises ausgestellt. Streitparteien sind also die Landwirtsfamilie (Koch GbR) und der Rhein-Neckar-Kreis. Dementsprechend waren auch Vertreter des Kreises beim Vor-Ort-Termin dabei.

Standort umstritten

Worum geht es im Kern? In den Augen der Familie Koch ist der Standort des Wiesenkindergartens ungeeignet. Die Landwirte und ihr Anwalt verweisen dabei auf den Verkehr, der an der Betreuungseinrichtung vorbeiführt. Marianne Koch legt dabei Wert darauf, dass man nichts gegen den Kindergarten an sich habe. Es gehe bei der Diskussion lediglich um den Standort.

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Diese Bedenken teilen das Landratsamt und der Trägerverein des Kindergartens nicht. Sie verweisen ihrerseits auf eine Umzäunung, die sogar höher ausgeführt worden sei als vorgeschrieben. Außerdem führe der Ein- und Ausgang nicht direkt zur Straße hin, sondern seitlich zum Fahrweg. Selbst die Behörden hätten keinen weiteren Handlungsbedarf gesehen, hatte ein Vorstandsmitglied des Trägervereins jüngst im Gespräch mit dieser Redaktion erklärt. Der Konflikt hat eine lange Vorgeschichte und ging bereits durch zahlreiche Instanzen. In mehreren Anträgen und Verfahren war die Koch GbR bereits abgewiesen worden.

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