Edingen. Es hatte sich am Donnerstagnachmittag bereits abgezeichnet, seit Freitag ist es offiziell: Das Verwaltungsgericht (VG) Karlsruhe hat die Klage gegen die Baugenehmigung des Wiesenkindergartens abgewiesen. Das teilte ein Sprecher des Gerichts auf Anfrage dieser Redaktion mit. Damit kann der Betrieb weitergehen. Bei der Entscheidung handelt es sich um einen sogenannten Tenor. Das ist - vereinfacht gesagt - ein Urteil, das noch nicht begründet ist. Für die Begründung hat die zuständige Richterin fünf Monate Zeit. Sie hatte während eines Vor-Ort-Termins am Donnerstag aber bereits angekündigt, diesen Zeitrahmen nicht ausschöpfen zu wollen.
Erleichterung bei Trägern
Vertreter des Trägervereins „urwüchsig“ reagierten in einer ersten Stellungnahme erleichtert: „Da ist einiges an Anspannung abgefallen. Kurz vor der Sommerpause sind das sehr gute Neuigkeiten. Auch das Team der Erzieherinnen und Erzieher freut sich“, sagte Vorstandsmitglied Lisa Sand. Die Kläger - die Landwirte Marianne und Holger Koch (Koch GbR) - erklärten, die Urteilsbegründung abwarten zu wollen und erst danach über weitere mögliche Schritte nachzudenken. Laut Tenor müssen die Kläger die Kosten des Verfahrens tragen (einschließlich der Kosten, die dem Trägerverein des Kindergartens entstanden sind).
Worum geht es bei dem Streit? Die Koch GbR stört sich am Standort des Wiesenkindergartens. Dieser sei zu gefährlich, da regelmäßig schwere landwirtschaftliche Maschinen am Gelände vorbeiführen. Darüber hinaus sehen sich die Kochs in ihrer betrieblichen Entwicklung behindert. „Wir haben nichts gegen den Kindergarten an sich oder gegen dessen Konzept. Uns geht es um den Standort“, betonte Marianne Koch immer wieder - zuletzt auch beim Vor-Ort-Termin am Donnerstag.
Der Trägerverein „urwüchsig“ und das Baurechtsamt des Rhein-Neckar-Kreises sehen im Standort und der Verkehrssituation kein Problem. Unter anderem durch die Einzäunung, die sogar höher ausgeführt sei als vorgeschrieben, sei die Sicherheit gewährleistet. Wichtig an dieser Stelle: Der Wiesenkindergarten ist vom Rechtsstreit zwar direkt betroffen, dem Verfahren aber nur „beigeladen“. Grund ist, dass sich die Klage (juristisch gesehen) nicht gegen den Kindergarten, sondern gegen dessen Baugenehmigung richtet. Da diese vom Baurechtsamt des Kreises ausgestellt wurde, heißen die Streitparteien: Koch GbR und Rhein-Neckar-Kreis.
Lange Vorgeschichte
Der Rechtsstreit hat eine lange Vorgeschichte und ging bereits durch mehrere Instanzen. In mehreren Eil- und Widerspruchsverfahren waren die Kochs bereits gescheitert. Wegen ihrer Klage kam es nun zum sogenannten Hauptsacheverfahren, zu dem auch eine Beweisaufnahme gehören kann. Aus diesem Grund machte sich die Richterin am Donnerstag selbst ein Bild vor Ort. Die mündliche Gerichtsverhandlung begann zunächst in der ausgebauten Scheune der Kochs und wurde später am Wiesenkindergarten fortgesetzt.
Bei der Begehung kam die Gruppe auch an der Kreuzung vorbei, die die Kochs als am gefährlichsten ansehen. Um zu seinem Hof zu gelangen, müsse er mit seinem Traktor (von der Grenzhöfer Straße kommend) am Wiesenkindergarten vorbei, erklärte Holger Koch. Wenn er an der besagten Ecke abbiege, komme er dem Gelände gefährlich nahe, argumentierte er. Eine Auffassung, welche die Vertreter des Landratsamtes sowie der Anwalt des Kindergarten-Trägervereins nicht teilten.
Und auch die Richterin schien beim Vor-Ort-Termin nicht überzeugt zu sein. Sie tendiere zu einem hohen Prozentsatz dahin, die Klage abzuweisen, erklärte sie bereits beim Gespräch am Kindergarten. Am Freitag folgte die eingangs erwähnte Bestätigung. Die Begründung für das Urteil steht noch aus. Beim Vor-Ort-Termin waren allerdings schon einige Argumente herauszuhören. Die Richterin deutete unter anderem an, dass die Kochs durch den Kindergarten nicht unzumutbar eingeschränkt seien. Dass man an der Stelle langsamer fahren müsse, reiche nicht aus.
In einem der vorherigen Verfahren hatte eine andere Kammer des VG Karlsruhe das Anliegen der Kochs zwar zurückgewiesen, aber Zweifel an der Rechtmäßigkeit der Baugenehmigung angedeutet. Darauf hatten sich auch die Kochs und ihr Anwalt immer wieder berufen. Die Richterin am Donnerstag betonte aber, für sie gehe es nicht darum, sondern, ob die Kochs unzumutbar in ihren Rechten eingeschränkt seien.
Grundsätzlicher Konflikt?
„Wir sehen das grundsätzliche Problem, dass landwirtschaftliche Betriebe in Ballungszentren immer mehr unter Druck geraten“, hatte der Anwalt der Kochs zu Beginn der Verhandlung ausgeführt. Das Problem: Als Landwirt werde man immer mehr als Störer wahrgenommen, weil Wohnbebauung und Landwirtschaft sich räumlich immer näher kämen. Der Wiesenkindergarten als sensibles Vorhaben im Außenbereich sei ein Beispiel dafür. Er beklagte auch, dass den Kochs einige Bauvorhaben verwehrt worden seien, der Wiesenkindergarten aber sehr schnell und unkompliziert seine Genehmigung bekommen habe. Der Anwalt der Gegenseite sagte, er könne diesen Unmut nachvollziehen, erklärte aber: „Ein Wiesenkindergarten gehört in den Außenbereich.“
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