Walldorf. Ab dem 1. April gilt wieder die Allgemeinverfügung zum Schutz der Haubenlerche im Baugebiet Walldorf-Süd. Das teilte das Landratsamt des Rhein-Neckar-Kreises am Donnerstag mit.
Um die vom Aussterben bedrohte Vogelart Haubenlerche (wir berichteten oft im Zusammenhang mit dem Spinelli-Gelände in Mannheim) zu schützen, hat die Untere Naturschutzbehörde im Landratsamt Rhein-Neckar-Kreis erstmals am 14. Mai 2022 auf einem Teil der Gemarkung der Stadt Walldorf eine Allgemeinverfügung erlassen. Demnach ist der Freigang von Katzen im südlichen Teil der Stadt Walldorf heuer wieder bis einschließlich 31. August zu unterbinden.
Es geht ums Überleben der Haubenlerche insgesamt
Die Haubenlerche ist nach den aktuellen Roten Listen in Baden-Württemberg und in Deutschland in die höchste Gefährdungskategorie „Rote Liste 1“ - vom Aussterben/Erlöschen bedroht - eingestuft. In Baden-Württemberg konzentrieren sich die Brutvorkommen ausschließlich auf den Bereich zwischen Karlsruhe und Mannheim.
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Freigängerkatzen sind der größte Feind des Vogels
Für alle lokalen Populationen besteht nach Ansicht der Experten ein sehr hohes Aussterberisiko. Es komme daher auf das Überleben jedes einzelnen Jungvogels an. Die Freigängerkatzen sind nach Erkenntnisse von Beobachtern im Hinblick auf die Problematik der Haubenlerche einer von mehreren Faktoren.
Innerhalb des Siedlungsbereichs seien Freigängerkatzen die häufigsten Räuber. Zur Stützung des Bestandes würden abseits der Bebauung verschiedene Maßnahmen durchgeführt, um Lebensräume zu schaffen, die dem Vogel dienen, so der Kreis in seiner Mitteilung.
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