Frankenthal. In dem erbittert geführten Rechtsstreit um den inzwischen viereinhalb Jahre zurückliegenden Rauswurf des kaufmännischen Direktors der Frankenthaler Stadtklinik hat der entlassene Ralf Kraut ein weiteres Mal obsiegt: Die dritte Kammer des Landesarbeitsgerichtes (LAG) Mainz kippte eine nachgeschobene fristlose Kündigung und bejahte einen Anspruch auf Weiterbeschäftigung. Damit bestätigte das LAG jenes erstinstanzliche Urteil, das die Stadt Frankenthal als Trägerin der Klinik angreifen wollte.
Bei der mündlichen Urteilsbegründung erklärte der Kammervorsitzende Christian-Armand Houben, dass nicht nur das im Jahr 2022 gekündigte Arbeitsverhältnis weiterlaufe, sondern obendrein nicht bezahlte Gehälter, bereinigt vom Arbeitslosengeld, nachgezahlt werden müssen. In der Verhandlung war von 509 000 Euro plus Zinsen die Rede.
Posten des Kaufmännischen Klinikchefs ist besetzt
Sehr emotional und hocherfreut zeigte sich Ralf Kraut über die LAG-Entscheidung und ließ wissen: „Ohne die Familie hätte ich das alles nicht durchgestanden.“ Ehefrau und Söhne haben die Verhandlung mitverfolgt.
Wie es nun weitergeht, bleibt spannend. Zwar sprach das Landesarbeitsgericht dem geschassten Kaufmännischen Klinikchef die Rückkehr an seinen alten Arbeitsplatz zu - allerdings hat die Stadt neue Fakten geschaffen. Wie unsere Redaktion dieser Tage erfahren und berichtet hatte, ist noch während der Ära des seit Jahresanfang nicht mehr amtierenden Oberbürgermeisters Martin Hebich die vakante Position neu besetzt worden - wohl wissend, dass das LAG am 30. Januar in dem Kündigungsstreit eine Entscheidung fällt.
Andor Toth, promovierter Mediziner mit betriebswirtschaftlichem Zusatzstudium, derzeit Geschäftsführer am SRH Krankenhaus Oberndorf, soll laut Stadtratsbeschluss ab 1. April die kaufmännische Leitung der Frankenthaler Klinik übernehmen. Bleibt abzuwarten, wie die (Doppel-)Personalie ausgeht, und ob die Stadt Frankenthal eine zweite vergleichbare Position schafft beziehungsweise eine attraktive Abfindungssumme nennt.
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