Gericht

Prozess im Missbrauchsfall von Edenkoben beginnt

Ein Mädchen wird auf dem Schulweg entführt und sexuell missbraucht. Der Fall sorgt überregional für großes Aufsehen. Für die bevorstehende Gerichtsverhandlung gelten besondere Sicherheitsvorschriften

Von 
Wolfgang Jung
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In Landau bereitet sich die Justiz auf die Verhandlung vor. © Uwe Anspach/dpa

Landau. Rund ein halbes Jahr nach der Entführung und dem sexuellen Missbrauch eines Kindes im pfälzischen Edenkoben beginnt am Freitag (1. März) in Landau der Prozess gegen den mutmaßlichen Täter. Der Angeklagte soll im September ein zehnjähriges Mädchen auf dessen Schulweg mit Gewalt in sein Auto gedrückt und später in einem leer stehenden Gebäude missbraucht haben. Nach einer Verfolgungsfahrt wurde der mehrfach auch wegen Sexualstraftaten verurteilte Mann festgenommen und das Kind befreit.

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Der Fall hatte für großes Aufsehen gesorgt. Für den Prozess vor dem Landgericht (9.00 Uhr) gelten besondere Sicherheitsvorschriften. So sind im Zuschauerraum, für den eine begrenzte Zahl Platzkarten ausgegeben werden, keine Taschen oder Mobiltelefone erlaubt. Der Zugang erfolgt durch eine Metalldetektorschleuse, zudem muss ein amtlicher Ausweis gezeigt werden. Bisher sind Termine bis Ende April vorgesehen.

Der Angeklagte aus Neustadt an der Weinstraße hat "in seiner verantwortlichen Vernehmung bisher lediglich eingeräumt, sich des Mädchens am 11.09.2023 bemächtigt zu haben", wie die Staatsanwaltschaft im Dezember mitteilte. Die Anklagebehörde strebt für den einschlägig Vorbestraften die Sicherungsverwahrung im Anschluss an eine Haftstrafe an.

Maßnahmen gegen den Angeklagte

Die Tat hatte auch eine Diskussion über das zwangsweise Anlegen einer elektronischen Fußfessel ausgelöst. Der Mann war Mitte Juli 2023 aus der Haft entlassen worden und wurde engmaschig von der Polizei überwacht. Unter anderem wurde ihm untersagt, Kontakt zu Kindern und Jugendlichen aufzunehmen und sich in der Nähe von Spielplätzen, Schulen, Schwimmbädern und Kindergärten aufzuhalten. Ferner durfte er weder ein internetfähiges Handy noch einen Laptop besitzen, um keine Foto- oder Videoaufnahmen herzustellen.

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Gegen diese Weisung hatte der Mann nach Angaben der Ermittler verstoßen. Auch Therapieangebote nahm er demnach nicht an. Zuvor hatte sich der Beschuldigte den Angaben zufolge ebenfalls geweigert, eine elektronische Fußfessel zu tragen. Die Behörden verwiesen damals auf die geltenden gesetzlichen Regelungen, wonach eine solche Fußfessel nicht unter Zwang angelegt werden könne.

Verschärfung für Tragen von elektronischen Fußfesseln

Wenige Tage vor der Tat beantragte die Staatsanwaltschaft Frankenthal einen Haftbefehl, weil der 62 Jahre alte Mann gegen diese Auflagen verstoßen hatte. Die Akten mit dem Haftbefehl seien wegen der Erkrankung einer Mitarbeiterin aber erst mit Verzögerung an das zuständige Amtsgericht weitergeleitet worden und erst nach der Tat angekommen, hatte der rheinland-pfälzische Justizminister Herbert Mertin (FDP) mitgeteilt.

Nach dem Fall hatte Landesinnenminister Michael Ebling gesagt, Rheinland-Pfalz wolle in der Novellierung des Polizei- und Ordnungsgesetzes den Rechtsrahmen für das Tragen einer elektronischen Fußfessel verschärfen - und zwar auch bei Sexualstraftätern. Der SPD-Politiker rechnete damit, dass die Novelle nach dem Anhörungsverfahren in der zweiten Jahreshälfte in den Landtag eingebracht und noch 2024 verabschiedet werden kann. (dpa/lrs)

 

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