Kriminalität

Missbrauchsfall Edenkoben: Angeklagter räumt Entführung ein

Ein heute 62-Jähriger soll in Edenkoben ein Mädchen entführt und missbraucht haben. Nach einer filmreifen Flucht konnte er festgenommen werden. Nun meldet sich die Staatsanwaltschaft zu Wort

Von 
Till Börner
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Gegen einen 62-jährigen Mann ist Anklage erhoben worden © Pixabay

Landau. Der 62-jährige Mann, der im September in Edenkoben ein zehnjähriges Mädchen entführt und missbraucht haben soll, hat eingeräumt, sich des Mädchens bemächtigt zu haben. Wie die Staatanwaltschaft Landau mitteilt, ist Anklage gegen den Mann aus Neustadt erhoben worden.

Dem Angeschuldigten wird in der Anklageschrift zur Last gelegt, am Morgen des 11. September gegen 7.40 Uhr seinen PKW auf einem regelmäßig von Schulkindern genutzten Feldweg in der Nähe des Schulzentrums abgestellt zu haben, wobei davon auszugehen ist, dass er bereits zu diesem Zeitpunkt die Absicht hatte, ein Kind in seine Gewalt zu bringen.

Sexueller Missbrauch in leerem Gebäude

Als wenig später das 10-jährige Mädchen alleine an seinem PKW vorbeilief, packte er das ihm unbekannte Kind und drückte das Mädchen, das sich erfolglos versuchte, zur Wehr zu setzen, in seinen PKW. Er fuhr sodann zu einem bereits vorher von ihm ausgewählten leerstehenden Gebäude im Landkreis Bad Dürkheim, wo es zu dem sexuellen Missbrauch gekommen sein soll.

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Als der Angeschuldigte gegen 9.40 Uhr mit dem Mädchen zurück Richtung Edenkoben fuhr, um das Kind in der Nähe der Schule abzusetzen, wurde sein PKW unweit des Kreisverkehrs zwischen Maikammer und Edenkoben auf der L 516 durch Polizeibeamte im Rahmen der bereits laufenden intensiven Fahndungsmaßnahmen gesichtet. Diese nahmen sofort die Verfolgung des Angeschuldigten auf, der seinen PKW nach Feststellung der Polizeiautos stark beschleunigte.

Angeschuldigte flüchtete und rammte Fahrzeuge 

In der Anklageschrift wird dem Angeschuldigten zur Last gelegt, in der Absicht, die Entdeckung des Mädchens in seinem PKW und damit die Aufdeckung seiner Straftat zu verhindern, auf seiner Flucht durchgehend mit der jeweils möglichen Höchstgeschwindigkeit sowie grob verkehrswidrig und rücksichtslos gefahren zu sein.

Der Angeschuldigte flüchtete über Kirrweiler, Venningen und Großfischlingen auf die A 65 bis zu seiner Festnahme auf der B 9 kurz nach der Ausfahrt Kandel-Süd. Dabei soll er unter anderem eine von der Polizei errichtete Straßensperre in grober Weise verkehrswidrig über den Gehweg umfahren, einen vor ihm verkehrsbedingt wartenden PKW gerammt und mehrere Verkehrsteilnehmer sowie das in seinem PKW sitzende Mädchen gefährdet haben. Sowohl die Autofahrerin, deren PKW der Angeschuldigte rammte, als auch ein Fahrradfahrer, der durch den Luftdruck, den der an ihm vorbeirasende PKW des Angeschuldigten verursachte, das Gleichgewicht verlor und zu Boden fiel, wurden leicht verletzt.

Beschuldigter hat mehrere Vorstrafen

Die Staatsanwaltschaft Landau geht auf der Grundlage eines eingeholten Sachverständigengutachtens davon aus, dass der bereits erheblich und auch wegen Sexualstraftaten einschlägig vorbestrafte Angeschuldigte infolge eines Hanges zu erheblichen Straftaten für die Allgemeinheit gefährlich ist und strebt daher neben der Verhängung einer Freiheitsstrafe zudem die Anordnung der Unterbringung des Angeschuldigten in der Sicherungsverwahrung an.

Da es sich bei dem Opfer der Sexualtat um ein Kind handelt, wurde die Anklage als Jugendschutzsache zur Jugendschutzkammer des Landgerichts Landau erhoben. Diese hat nun über die Zulassung der Anklage und die Eröffnung des Hauptverfahrens zu entscheiden.

Redaktion Redakteur in der Onlineredaktion

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