Kriminalität

Neue Details im Missbrauchsfall von Edenkoben

Die Staatsanwaltschaft weist Vorwürfe hinsichtlich der Ermittlungen wegen Verstößen des Verdächtigen gegen die Führungsaufsicht zurück. Anklage sei erhoben worden, das Schriftstück traf jedoch zu spät beim Amtsgericht ein

Von 
Kai Plösser
Lesedauer: 
Am Ortseingang steht ein Schild mit der Aufschrift „Edenkoben Kreis Südliche Weinstraße“. Ein verurteilter Sexualstraftäter wurde aus dem Gefängnis entlassen und stand unter Beobachtung der Behörden - doch nur rund zwei Monate später soll er im pfälzischen Edenkoben am Montag eine Zehnjährige auf dem Schulweg entführt und mutmaßlich missbraucht haben. +++ dpa-Bildfunk +++ © picture alliance/dpa

Im Entführungs- und Missbrauchsfall von Edenkoben hat die Staatsanwaltschaft gegen sie gerichtete Vorwürfe zurückgewiesen. Dies geht aus einer Pressemitteilung der Staatsanwaltschaft Frankenthal vom Montag hervor. Die Vorwürfe stehen im Zusammenhang mit Ermittlungen der Behörde wegen strafbaren Verstößen des 61-jährigen Tatverdächtigen gegen die Führungsaufsicht.

Mehr zum Thema

Missbrauch

Entführung in Edenkoben: So erklärt die Justiz ihre Taktik nach harter Kritik

Veröffentlicht
Von
Stephan Alfter
Mehr erfahren
Missbrauchstat

Entführung in Edenkoben: Ermöglicht zu viel Datenschutz ein Verbrechen?

Veröffentlicht
Von
Stephan Alfter
Mehr erfahren
Blaulicht

Entführung in Edenkoben: Tatverdächtiger mehrfach vorbestraft

Veröffentlicht
Von
dpa/lrs/pol/jab
Mehr erfahren

Wie der Leitende Oberstaatsanwalt Hubert Ströber erklärt, sind knapp eine Woche zwischen der Anklageerhebung und dem Eingang der Anklageschrift am Amtsgericht Neustadt vergangen. So habe der sachbearbeitende Oberstaatsanwalt nach Abschluss der Ermittlungen am Freitag, 8. September, Anklage erhoben. Verbunden sei diese mit einem Antrag auf Haftbefehl wegen Flucht- und Verdunkelungsgefahr gewesen. Die Akte sei jedoch erst am vergangenen Donnerstag, 14. September, beim Amtsgericht eingegangen. Der 61-Jährige soll die Tat an dem zehnjährigen Mädchen in der Zwischenzeit am Montag, 11. September, begangen haben.

Zuvor sei wegen der Verstöße gegen die Führungsaufsicht „mit Hochdruck“ gegen den Mann, der erst am 14. Juli aus einer Haftstrafe entlassen worden war, ermittelt worden. Der zuständige Oberstaatsanwalt habe jedoch davon abgesehen, die Übermittlung der Anklageschrift zum Neustadter Amtsgericht zu beschleunigen. Es habe „keine erkennbare Zuspitzung der Lage“ gegeben, die solche Maßnahmen erfordert hätten, erklärt Ströber. „Auch der gestellte Haftbefehlsantrag drängte aus damaliger Sicht – und nur auf diese kommt es an – nicht zu außergewöhnlicher Eile“, fügt er hinzu. Die Gefahr einer Wiederholungstat habe nicht bestanden. Somit habe sich der Antrag des Haftbefehls auch nicht darauf, sondern auf Flucht- und Verdunkelungsgefahr gestützt, ergänzte Ströber.

Der Verdächtige, der sich wegen Freiheitsberaubung und sexuellen Missbrauchs verantworten muss, befindet sich seit 11. September in Untersuchungshaft.

Redaktion

Copyright © 2025 Mannheimer Morgen