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Entführung in Edenkoben: Tatverdächtiger mehrfach vorbestraft

Der Mann, der in Edenkoben ein zehnjähriges Kind entführt und missbraucht haben soll, ist mehrfach vorbestraft - auch wegen Sexualdelikten. Der 61-Jährige war erst wenige Monate wieder auf freiem Fuß

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dpa/lrs/pol/jab
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Der Mann, der in Edenkoben ein Mädchen, das auf dem Weg zur ihrem Gymnasium war, entführt und missbraucht haben soll, ist mehrfach vorbestraft. © Pixabay

Edenkoben. Der Tatverdächtige im Entführungs- und Missbrauchsfall einer Zehnjährigen in Edenkoben ist bereits wegen Sexualstraftaten, Körperverletzung und Eigentumsdelikten verurteilt worden. Wegen Verstößen gegen Weisungen nach seiner letzten Inhaftierung sei kurz vor der Tat in Edenkoben eine Anklageschrift mit Haftbefehl an das zuständige Amtsgericht verschickt worden, sagte Hubert Ströber, Leitender Oberstaatsanwalt der Staatsanwaltschaft Frankenthal, am Mittwoch. Zuvor hatte es Medienberichte darüber gegeben.

Täter flüchtete mit hohem Tempo

Der 61 Jahre alte Tatverdächtige soll im pfälzischen Edenkoben am Montag ein zehnjähriges Mädchen auf dem Schulweg im Auto entführt und sexuell missbraucht haben. Nach einer Verfolgungsjagd mit hohem Tempo und mehreren Verkehrsunfällen nahmen Polizisten ihn fest. Die Zehnjährige war nach Angaben der Ermittler auf dem Rücksitz des Fahrzeugs gefunden worden. Wie sich der in Untersuchungshaft sitzende Mann der Zehnjährigen bemächtigen konnte, wird noch ermittelt.

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Stephan Alfter
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Der 61-Jährige sei im Jahr 2008 wegen einer Sexualstraftat verurteilt worden und nach Verbüßen der Haftstrafe seit Mitte Juli wieder auf freiem Fuß gewesen, berichtete der Leitende Oberstaatsanwalt. Danach habe er unter Führungsaufsicht gestanden. Bei den Verstößen gegen die Auflagen habe es sich unter anderem um Kontakt- und Aufenthaltsverbote sowie das Tragen einer elektronischen Fußfessel gehandelt. Der Haftbefehl sei wegen des Verdachts der Flucht- und Verdunklungsgefahr von der Staatsanwaltschaft gestellt worden.

Die Anklageschrift der Staatsanwaltschaft sei am 8. September fertiggestellt worden, teilte Ströber mit. Diese müsse auf dem Postweg an das zuständige Gericht übermittelt und dann dort geprüft werden, bevor ein Haftbefehl vollzogen werden könne.      

Tatverdächtiger nicht aus Untersuchungshaft entlassen

Nach Gerüchten in sozialen Netzwerken, der 61-jährige Tatverdächtige des Sexualdeliktes sei aus der Untersuchungshaft entlassen worden, meldeten sich bei der Polizei in Neustadt besorgte Bürgerinnen und Bürger. Staatsanwaltschaft und Polizei stellen in einer gemeinsamen Pressemitteilung am Mittwochnachmittag klar, dass die Gerüchte nicht stimmen. Der Mann befinde sich weiterhin in Untersuchungshaft in einer Justizvollzugsanstalt.

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