Tiere

Katzen-Lockdown: Ein Haubenlerchen-Paar in Walldorf zieht Jungvögel auf

Im zweiten Jahr gilt aktuell eine Ausgangssperre für Hauskatzen in Walldorf-Süd. Grund ist der Schutz seltener Haubenlerchen. Das Landratsamt lässt überwachen, ob die seltenen Vögel dort schlüpfen

Von 
Marco Krefting
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Eine seltene Haubenlerche fliegt am Himmel: Die Vögel brüten aktuell in Walldorf. © Marijan Murat

Walldorf. Zum Schutz der vom Aussterben bedrohten Haubenlerchen gilt seit April wieder «Hausarrest» für Katzen in Teilen von Walldorf. Doch der Bruterfolg ist in diesem Jahr bislang überschaubar: Nach aktuellem Wissensstand ziehe ein Paar Jungvögel auf, teilte das Landratsamt Rhein-Neckar-Kreis auf Anfrage mit.

Zwei Brutpaare sind demnach dieses Jahr in Walldorf-Süd anwesend. Ein Brutversuch sei aber aus unbekannten Gründen abgebrochen worden. Ein sogenanntes Fachbüro beobachtet die Lage im Auftrag der Behörde.

Katzen bis August eingesperrt

Um die seltenen Vögel zu schützen, dürfen Katzen im südlichen Teil der Stadt bis 2025 jeweils vom 1. April bis einschließlich 31. August das Haus prinzipiell nicht verlassen. Hierzu hat die Untere Naturschutzbehörde im Landratsamt eine Allgemeinverfügung erlassen.

Betreten verboten: Das Brutgebiet der Haubenlerche in Walldorf-Süd soll besonders geschützt werden. © Uwe Anspach

Zum Start im vergangenen Jahr hatte der sogenannte Katzen-Lockdown bundesweit für Schlagzeilen gesorgt. Die Maßnahme ist umstritten.

Strafe von bis zu 500 Euro

Wer ein GPS-Tracking seiner Katze nachweisen kann, kann eine Ausnahmegenehmigung bekommen. Alternativ können Besitzer den Garten katzensicher einzäunen oder Tiere an der Leine führen.

Bei Verstößen drohen Strafen in Höhe von 500 Euro - oder auch bis zu 50 000 Euro für den Fall, dass Haubenlerchen verletzt oder getötet werden.

Drei Katzen von Hausarrest befreit

Bislang wurden in diesem Jahr keine Bußgelder verhängt, wie eine Sprecherin des Landratsamts mitteilte. Es habe kein nachweislicher Verstoß gegen das Tötungs- beziehungsweise Verletzungs- oder das Störungsverbot festgestellt werden können.

Ausgang verboten: Noch bis August gilt der Hausarrest für Katzen in Walldorf-Süd. © Marcus Brandt

Aktuell gelten den Angaben nach drei Befreiungen von der Allgemeinverfügung. Zwei stammten aus diesem Jahr und beruhten auf dem GPS-Tracking. Eine Ausnahme sei seit dem vergangenen Jahr gültig.

Wieder Katzen im Brutbereich?

Anfang Juni hatte die Behörde mitgeteilt, dass seit Ende April wieder Katzen im Gefahren- und Brutbereich der Haubenlerche auftauchten, während nach Wiederinkrafttreten der Ausgangssperre in den ersten Wochen im Prinzip keine gesichtet worden seien.

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«Da die Haubenlerche aktuell wieder brütet und bis zum Ende der diesjährigen Brutsaison auch noch mit weiteren Brutversuchen zu rechnen ist, bittet das Landratsamt Rhein-Neckar-Kreis die betroffenen Katzenhalterinnen und Katzenhalter nochmals eindringlich, die Anordnungen der Allgemeinverfügung entsprechend zu beachten und einzuhalten.»

Keine Maßnahmen bei mehr Vögeln?

Weiter hieß es: «Es liegt letztendlich im Interesse aller, auch der Katzenhalterinnen und -halter selbst, dass der Bestand der Haubenlerche in Walldorf schnellstmöglich wieder zunimmt und die Jungvögel die für sie hergerichteten Ausgleichsflächen besiedeln, damit ggf. die mit der Allgemeinverfügung verbundenen Einschränkungen möglichst bald wieder gelockert oder aufgehoben werden können.» Im vergangenen Jahr hatten acht Jungvögel die kritische Phase überlebt, in der sie das Nest verlassen, aber noch nicht fliegen können.

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