Artenschutz

Ab April gilt wieder Hausarrest für Katzen in Walldorf

Die Brütezeit der Haubenlerche beginnt im April. Und damit auch der Hausarrest für Katzen im Walldorfer Süden. Dabei gibt es drei Optionen für Halter, die ihre Katzen nicht einsperren wollen

Von 
Alina Reissenberger
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Der Hausarrest soll auch 2024 und 2025 gelten © Federico Gambarini

Walldorf. Um brütende Haubenlerchen zu schützen, hat das Landratsamt Rhein-Neckar-Kreis einen Hausarrest für Katzen in Walldorf-Süd verhangen. Wie das Landratsamt mitteilt, müssen Halter im betroffenen Gebiet von 1. April bis 31. August den Freilauf ihrer Katzen verhindern.

Die Vogelart Haubenlerche ist vom Aussterben bedroht. Daher verhängte die Naturschutzbehörde schon im Mai vergangenen Jahres den Hausarrest für Katzen, die nun ab April wieder gültig wird. 2022 hat der Rhein-Neckar-Kreis dabei auch Zwangsgelder verhängt, ein Katzenhalter musste etwa 500 Euro zahlen. Auch 2024 und 2025 soll der Hausarrest für Katzen wieder kommen.

Drei Alternativen zum Katzen-Hausarrest

Katzenhalter im betroffenen Gebiet haben dabei drei Alternativen, wenn sie ihre Katzen nicht zuhause einsperren wollen. Erstens könnten Halter ihre Gärten katzensicher umzäunen. Oder eine ausbruchssichere Leine nutzen, wenn sie mit ihrer Katze das Haus verlassen.

Als dritte Option können Halter ihre Katzen mittels Tracking vom Hausarrest befreien. Dabei müssen sie mit aufgezeichnetem GPS-Tracking nachweisen, dass ihre Katze nicht durch das Brutgebiet läuft. Sie müssen dafür aufgezeichnetes GPS-Tracking der Katze von September bis März vorlegen. Die Katze darf sich nicht im Gefahrenbereich aufgehalten haben.

Außerdem müssen Halter das Tracking weiter im Brutzeitraum fortführen. Sobald die Katze den Brutbereich betritt, gilt für sie Hausarrest. Das Landratsamt bittet interessierte Katzenhalter, das weitere Vorgehen vorab mit der Naturschutzbehörde abzustimmen.

Gebiet im Süden Walldorfs

Das betroffene Gebiet befindet sich im südlichen Teil von Walldorf. Bürgermeister Matthias Renschler begründet die Entscheidung damit, dass schon für die Bebauung des Gebietes die Bedingung galt, die vorhandenen Brutreviere der Haubenlerche zu erhalten.

Die Haubenlerche ist nach den aktuellen Roten Listen in die höchste Gefährdungskategorie „vom Aussterben/Erlöschen bedroht“ eingestuft. Landesweit liege der aktuelle Brutbestand der Haubenlerche bei 74 Revieren. Zum Vergleich: Bei einer Erfassung 1987/88 lag die Anzahl der Reviere noch bei 670. Seit einigen Jahren nimmt der Bestand wieder zu, 2019 lag er noch bei knapp 40 Revieren.

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In Walldorf-Süd ging der Brutbestand seit 2015 von fünf auf bis zum vergangenen Jahr drei, zeitweise auch nur zwei Brutpaare zurück. Nach Angaben des Landratamts kommt es beim Fortbestand der Art auf das Überleben jedes einzelnen Jungvogels an. Bürgermeister Renschler sieht die Haubenlerchen in Walldorf noch nicht ausreichend geschützt. „Es ist in den vergangenen Jahren immer wieder vorgekommen, dass von den eigentlich erfolgreichen Bruten der Haubenlerche mit jeweils drei bis vier Eiern beziehungsweise Nestlingen letztendlich nur sehr wenige Jungvögel überlebt haben.“

Freigängerkatzen sind nur eine von mehreren Faktoren beim Schutz der Haubenlerche. Ihre Gefährdung liegt auch an Elstern, Rabenkrähen, Füchsen und Mardern. Im vergangen Jahr wurden daher etwa Lebendfallen aufgestellt, aber auch Elstern und Füchse gejagt und abgeschossen.

Redaktion Online-Redaktion

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