Metropolregion. Er ein egozentrischer Typ mit narzisstischen Zügen, sie eine leistungsorientierte und zielstrebige Frau, die eine depressive Grundstruktur aufweist. Im Prozess um den Mord an zwei Ukrainerinnen und die Entführung eines Säuglings hat am Montag der psychiatrische Sachverständige Hartmut Pleines Einblicke in die Persönlichkeitsstrukturen von Marco und Ina O. gegeben.
Was für Menschen sind die Eheleute aus Sandhausen, die eine 27-jährige Geflüchtete und deren Mutter getötet haben sollen, um das Baby der Jüngeren an sich zu nehmen und als das eigene auszugeben? Die diese Tat über Monate hinweg geplant, akribisch vorbereitet und dazu passende Legenden in ihrem Umfeld gestreut haben sollen?
Was der Sachverständige zur Schuldfähigkeit beider Angeklagten sagt
Fest steht für den Psychiater aus Heidelberg jedenfalls, dass beide Angeklagten voll schuldfähig sind. Weder beim 43-jährigen Marco O. – auch nicht durch seinen regelmäßigen Drogenkonsum – noch bei seiner 45 Jahre alten Frau Ina liege eines der „großen psychiatrischen Störungsbilder“ vor, so der Sachverständige.
Der Angeklagte habe in den Gesprächen mit ihm zwar von Halluzinationen gesprochen, die er habe, und Stimmen, die er höre. „Diese sind jedoch beileibe noch kein Beweis für eine schizophrene Erkrankung“, so Pleines. Hätte eine solche bei dem Mann vorgelegen, so hätte sie sich wie ein Stempel in seine Biografie gedrückt. Diese sei jedoch über weite Strecken „auffallend unauffällig“.
Ina O. wird als intellektuell begabt und verhaltensunauffällig beschrieben
Gleiches gelte für Ina O., die sich nach ihrer Übersiedlung aus Kasachstan nach Deutschland gut angepasst habe. Sie sei intellektuell begabt und auch im sozialen Bereich verhaltensunauffällig gewesen. Gerade in Belastungssituationen neige sie jedoch zu depressiven Ausbrüchen.
Eine sogenannte „abnorme seelische Entwicklung“ durch eine Fehlgeburt Anfang 2023, die unter Umständen zu einer verminderten Schuldfähigkeit hätte führen können, sieht Pleines ebenfalls nicht. Ein ausgeprägter Kinderwunsch mag bei Ina O. bestanden haben, doch er habe nicht zu einer „Erosion der Persönlichkeitsstruktur“ geführt. Dagegen spreche allein schon der langandauernde Handlungsbogen in dem Tatkomplex. „Es war kein impulsiv hereinbrechendes Ereignis“, sagt der Sachverständige. Vielmehr hätten im Vorfeld sorgfältige Überlegungen stattgefunden. Dabei habe sich Ina O. als flexibel und handlungskompetent erwiesen und auch knifflige Situationen beherrscht.
Geburtsbescheinigung für Ryta R. auf den eigenen Namen geändert
Das zeigt sich am Montag auch bei der Vernehmung mehrerer Zeugen. Um das Kind der Ukrainerin Ryta R., der sich Ina O. als vermeintliche Helferin und Übersetzerin bei Geburt und Behördengängen angenähert haben soll, später als das eigene ausgeben zu können, waren mehrere Schriftstücke erforderlich. Eine Bescheinigung über eine vermeintliche Hausgeburt beschaffte sie sich den Akten zufolge bei einer Ärztin. „Ich war total baff, als die Polizei damals zu mir kam“, sagt die 65-Jährige im Zeugenstand. Sie kenne Ina O. gar nicht, tatsächlich sei Ryta R. bei ihr in Behandlung gewesen. Für diese sei die Bescheinigung auch ausgestellt worden. Sowohl der Name der Patientin, das Geburtsdatum als auch der Geburtsort seien jedoch nachträglich manipuliert worden.
Abgeholt hatte die Bescheinigung tatsächlich Ina O. Mit verhülltem Gesicht sei sie in der Praxis erschienen und habe sich als Betreuerin von Ryta R. ausgegeben. Das Dokument werde für die Ausländerbehörde benötigt, die Mutter sei aber noch zu schwach, um persönlich vorbeizukommen.
Genauso perfide geht Ina O. offenbar auch in einer Apotheke vor, in der sie das Beruhigungsmittel Tavor besorgen will, mit dem das Paar später die beiden Frauen sediert. Die Angestellte erinnert sich noch gut an den Tag im März 2024. Die Kundin habe behauptet, sie müsse das Mittel nehmen, weil sie nicht mehr schlafen kann, da sie überfallen worden sei. „Das war eine verrückte Geschichte, deshalb kann ich mich so gut an das Rezept erinnern“, sagt die Frau.
Ina O. wird mit dem entführten Kind zweimal bei einer Kinderärztin vorstellig
Auch einer Kinderärztin werden abenteuerliche Geschichten aufgetischt. Nach einer spontanen Sturzgeburt im Treppenhaus brauche Ina O. dringend einen Termin für die U2, hieß es damals. Unter einem Vorwand soll sich die Angeklagte das Neugeborene von Ryta R. „geliehen“ und bei der Ärztin als ihre Tochter Elina ausgegeben haben. „Die Person, die sich als Mutter vorgestellt hat, wirkte entspannt mit dem Kind, sie war routiniert“, berichtet die Zeugin. Sie habe sich im Nachhinein durchaus die Frage gestellt, weshalb sie nicht auf die Idee gekommen sei, dass da etwas nicht stimmt. „Hätte ich das Geschehen vielleicht verhindern können?“ Doch der sichere Umgang mit dem Kind habe sie überzeugt.
Am 11. März 2024 wird Ina O. nochmal mit dem Mädchen bei der Kinderärztin vorstellig. Die U3 steht an. Auch dabei lässt sich die 45-Jährige nichts anmerken. Vier Tage nachdem sie und ihr Mann Mutter und Großmutter des Kindes brutal erschlagen haben sollen.
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