Justiz

Bombendrohung in Bad Dürkheim: Gericht verurteilt Angeklagten

Das Landgericht Frankenthal hat Michael G. zu einer Haftstrafe verurteilt. Wie hoch die Strafe ausfällt und wie es einem der Opfer heute geht

Von 
Dirk Timmermann
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Das Landgericht in Frankenthal. © Bernhard Zinke

Frankenthal. Bombendrohung gegen das Bad Dürkheimer Amtsgericht, Beleidigung eines Richters und schwerer Raub zum Nachteil einer guten Bekannten: Wegen dieser Delikte hat das Landgericht Frankenthal einen 53-Jährigen zu einer Freiheitsstrafe von vier Jahren und neun Monaten verurteilt. Der mehrfach vorbestrafte Mann hatte zuvor gestanden.

Bombendrohung: Drastische Sicherheitsvorkehrungen in Frankenthal

Die Sicherheitsvorkehrungen am Landgericht waren drastisch, die Wachtmeister im Dauereinsatz. Zwei Etagen höher fand der Prozess um die Oggersheimer Messerattacke statt. Dass das Verfahren in Sitzungssaal 1 wie geplant am vierten Verhandlungstag zu Ende ging, war anfangs nicht absehbar. Nach teils hitziger Diskussion zwischen den Prozessbeteiligten kam es zur Einigung: Die Zweite Große Strafkammer stufte den Drohanruf von Michael G. gegen einen Dürkheimer Richter letztlich als Beleidigung ein. Auf die Ladung des Geschädigten, dem damit gedroht worden sei, ihm „die Kehle durchzuschneiden“, konnte verzichtet werden. Offenbar war der Richter mit einem Verfahren befasst, das mit der Lebensgefährtin des Angeklagten zu tun hatte.

Angeklagter soll gedroht haben: "Ihr fliegt in die Luft"

Als unstreitig erwies sich der Vorwurf der Bombendrohung. Wieder war das Dürkheimer Amtsgericht Zielscheibe: „Ihr fliegt in die Luft – das habt ihr euch selbst zuzuschreiben“, sollen die Worte des 53-Jährigen am 25. Mai 2022 gewesen sein. Das Gebäude wurde geräumt, 18 Bedienstete evakuiert.

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Die am schwersten wiegende Tat verübte der, wie sich zeigte, dem Alkohol nicht abgeneigte Mann jedoch gegen eine Frau, die er seit 1986 kannte. Ort des Geschehens: der Hauptfriedhof in Bad Dürkheim. An jenem Tag im Juli hatte man sich zunächst in der Stadt getroffen. Helga D. verdächtigte Michael G., dem sie bereits mehrere Male Geld geliehen hatte, 230 Euro gestohlen zu haben. Trotz allem ging man zum Friedhof, um nach dem Grab seiner Mutter zu sehen.

Michael G. bedrohte 66-Jährige mit Luftdruckpistole

Eskaliert ist die Situation, nachdem die zierliche 66-Jährige die Toilette besuchte: Unvermittelt bedrohte Michael G. die Bekannte mit einer Luftdruckpistole, bevor er das „gefährliche Werkzeug“, so die juristische Einordnung, mehrfach auf ihren Kopf schlug und mindestens 50 Euro Bargeld erbeutete. „Viel mehr hätte passieren können“, mahnte Staatsanwältin Kerstin Sauer mit Blick auf die Gefährlichkeit der Tat, wenngleich die Waffe gesichert und ungeladen war.

Rein physisch sei es bei Platzwunden geblieben, die psychischen Folgen seien gravierend. Bei ihrem Auftritt vor Gericht hatte sich Helga D. traumatisiert gezeigt, seit dem Vorfall verhält sie sich schreckhaft. Auf einen „minder schweren Fall“ des schweren Raubes erkannte das Gericht trotzdem – auch aufgrund der Entschuldigung bei Helga D. und des Geständnisses.

„Es war saublöd“
Angeklagter Michael G.

Michael G. habe sich außerdem in einer „Notlage“ befunden, gab sich Richter Karsten Sauermilch überzeugt. Einen festen Wohnsitz habe er nicht mehr gehabt, die Aufenthaltsorte variierten zuletzt zwischen Straße, Wald und Gartenhotel. Mit Messer, Pistole und Tierabwehrspray sei er vor allem deshalb unterwegs gewesen, um im Freien zurechtzukommen. „Es war saublöd“, räumte der Angeklagte im Rückblick ein. Geldsorgen, Beziehungsprobleme und zwei Schlaganfälle hätten ihm zu schaffen gemacht.

Richter: „Rechtes Dummgelaber in Zukunft sein lassen“

„Es ist eine der schwachsinnigsten Taten, die ich hier jemals verhandelt habe“, bestätigte denn auch der Vorsitzende. An seiner „kurzen Zündschnur“ müsse der 53-Jährige nun dringend arbeiten. Außerdem tue der Mann, dessen Beleidigungen einen antisemitischen Unterton aufwiesen, gut daran, das „rechte Dummgelaber in Zukunft sein zu lassen“. Gegen das Urteil ist binnen einer Woche Revision möglich.

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