Kommentar Wegschauen der Staatsanwaltschaft ist der nächste Skandal

Gegen die Polizisten, die nach dem Einsatz auf der Mannheimer Kurpfalzbrücke der Lüge überführt wurden, wird nicht ermittelt. Fragwürdig, sagt Valerie Gerards.

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Valerie Gerards
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Mannheim. Man muss kein Jurist sein, um bei der Entscheidung der Mannheimer Staatsanwaltschaft ein Störgefühl zu empfinden: Da werden zwei Polizeibeamte in einem Strafverfahren, das sie einem Bürger angehängt haben, aufgrund von Videoaufzeichnungen der Lüge überführt. Und das soll folgenlos bleiben?

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Bereits bei ihrer ersten Entscheidung hatte die Staatsanwaltschaft gezeigt, auf wessen Seite sie steht. Die Anzeige des Opfers der Polizeigewalt gegen die beiden Beamten wurde fallengelassen – sie sei nicht glaubwürdig. Die Anzeige der beiden Polizeibeamten gegen das Opfer landete vor Gericht – diese seien glaubwürdig.

Ein Bärendienst für das Mannheimer Polizeipräsidium

Dass die Aussagen der beiden Beamten schlichtweg erfunden sind, konnte die Staatsanwaltschaft zu diesem Zeitpunkt noch nicht wissen. Sie weiß es aber seit dem Prozess, bei dem der Mann freigesprochen wurde. Und spätestens jetzt sollte der Moment gekommen sein, genauer hinzuschauen und vor allem: die Falschaussage von einem Gericht auf ihre strafrechtliche Relevanz prüfen zu lassen. Dass die Staatsanwaltschaft aber keine Anklage erheben will, damit erweist sie dem Polizeipräsidium Mannheim allenfalls einen Bärendienst und sorgt eher dafür, den mitunter schlechten Ruf der Polizei, hervorgerufen durch mehrere Polizeieinsätze in den vergangenen Jahren, zu zementieren.

Niemand will es mit gewalttätigen und lügenden Polizeibeamten zu tun bekommen

Niemand will es mit gewalttätigen und lügenden Polizeibeamten zu tun bekommen – sicherlich auch nicht die Polizei selbst. So müsste das Polizeipräsidium eigentlich daran interessiert sein, herauszufinden, wie das Verhalten ihrer Beamten in diesem Fall zu werten ist. Dass die Staatsanwaltschaft in diesem Fall polizeilicher Gewalt offenkundig nicht so genau hinsehen möchte, ist aber der eigentliche Skandal. Dass der Anwalt des Opfers über ein Klageerhebungsverfahren nachdenkt, ist nur nachvollziehbar, vielleicht sogar geboten, um solchen indiskutablen Entscheidungen Einhalt zu gebieten.

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