Kommentar Schnelle Strafen im Jugendstrafrecht machen Sinn

Wenn Jugendliche mit dem Gesetz in Konflikt geraten, brauchen sie nicht nur Sanktionen, sondern Orientierung, findet Waltraud Kirsch-Mayer.

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Waltraud Kirsch-Mayer
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Mannheim. Das von der Evolution ausgetüftelte Phänomen gehört zur DNA des Lebens: spontane wie abschreckende Schmerzempfindung. Auf dass beispielsweise ein Kind kein zweites Mal in das Licht einer Kerze greift – selbst wenn dieses verlockend flackert. In etwa so sollte es sich beim Jugendrecht verhalten. Will heißen: Straftaten gilt es sofort zu sanktionieren, aber im Sinne eines Alarmsignals mit Schutzeffekt. Genau dafür setzt sich das vor zehn Jahren in Mannheim gegründete Haus des Jugendrechts ein, das als Erfolgsmodell Geburtstag feiert.

Und so wie die Verarbeitung von Schmerz (um bei der Metapher zu bleiben) multifaktorielles Geschehen in Kopf und Körper voraussetzt, verlangt auch gesellschaftliches Reagieren auf Fehlverhalten bei Heranwachsenden, Jugendlichen und Kindern komplexes Handeln. Dass Polizei, Staatsanwaltschaft und Jugendhilfe unter einem Dach kooperieren, ist bemerkenswert – schon deshalb, weil diese Behörden höchst unterschiedliche Aufgaben und Sichtweisen haben.

Karrieren entwickeln sich üblicherweise schrittweise. Nicht nur beruflich. Auch kriminell.

Gleichwohl verbindet die gemeinsam gereifte Erkenntnis: Wenn Jungen und Mädchen mit dem Recht in Konflikt geraten, dann kommen sie häufig mit ihrer Lebenssituation nicht zurecht – ob in der Familie, der Schule, am Ausbildungsplatz oder in einer Gruppe Gleichaltriger.

Karrieren entwickeln sich üblicherweise schrittweise. Nicht nur beruflich. Auch kriminell. Erst wird im Supermarkt geklaut, dann Autos aufgebrochen, schließlich auf Raubzüge gegangen und irgendwann vor Gewalt als Mittel zum Zweck nicht mehr zurückgeschreckt. Solcherart Dynamik zu stoppen, auch dafür setzt sich das Haus des Jugendrechts mit Kooperationspartnern vom Anwaltsverein bis zu Psychologischen Beratungsstellen ein.

Erfolgsprojekt

Zehn Jahre Haus des Jugendrechts Mannheim: Strafe als Chance soll Kehrtwende erleichtern

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Und das gebietet: Verfahren verkürzen und Strafen beziehungsweise erzieherische Maßnahmen wie gemeinnützige Arbeitsstunden zeitnah verhängen. Dass dies gelingt, ist angesichts einer überlasteten Justiz mit zunehmenden Prozessen um teilweise ein Jahrzehnt und länger zurückliegende Anklagevorwürfe keineswegs selbstverständlich.

Klar, selbst ein mit vielen Institutionen vernetztes Haus des Jugendrechts vermag nicht immer seine Schützlinge vor einer weiteren Straftat zu bewahren. Aber es vermag auch ein Erfolg mit Zukunftswirkung zu sein, wenn Jugendlichen dämmert: Was im Sinne des Gesetzes rechtens ist, ist auch fürs eigene Leben richtig.

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