Denkmalschutz Rückschlag für das Relaishaus - ausgerechnet durch den Denkmalschutz

Das abgebrannte Relaishaus in Mannheim-Rheinau ist laut Denkmalschutzbehörde nur ein "Denkmal", aber kein "besonderes Denkmal". Konstantin Groß kritisiert diese Bewertung, denn sie könnte fatale Folgen haben

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Konstantin Groß
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Ein wichtiges Instrument im Kampf um den Erhalt des Alten Relaishauses steht nicht zur Verfügung: Eine Enteignung ist der Stadt aus der Hand genommen worden - ausgerechnet vom Denkmalschutz. Mit einer Argumentation, die seltsam anmutet.

Das ist bedauerlich, denn die Idee ist gerechtfertigt - auch wenn das Instrument Enteignung nicht populär ist, ja durch sozialistische Regime in aller Welt diskreditiert erscheint. Und natürlich lautet auch im vorliegenden Fall die Reaktion nicht weniger: Na ja die Linkspartei - kein Wunder, dass die sowas vorschlägt.

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Ein solcher Einwand ist nicht sachgerecht. Nicht ohne Grund hat das Grundgesetz vorgegeben, dass Eigentum verpflichtet. Bei Verletzung dieses Grundsatzes sind daher auch bei uns Enteignungen möglich. Dass diese hier gerechtfertigt wäre, kann niemand mit gesundem Menschenverstand bezweifeln. Der Eigentümer ist seiner Verantwortung für seinen Besitz in keiner Weise gerecht geworden; er hat ihn angezündet, und er lässt ihn seit fast sieben Jahren verkommen. Da dies ein historisches Gebäude ist, ist das nicht seine Privatsache.

Der Denkmalschutz macht dem nun einen Strich durch die Rechnung - mit der seltsamen Unterscheidung zwischen Denkmalcharakter und besonderem Denkmalcharakter. Die Argumentation, Aussehen und Ausstattung seien nicht vollkommen „original und integer“, ist nicht nachvollziehbar. Bei welchem 250 Jahre alten Gebäude ist das schon der Fall? Nicht einmal beim Mannheimer Schloss. Der indirekte Hinweis, nach dem Brand sei erst recht nichts mehr authentisch, mutet kurios an; man kann es auch zynisch nennen.

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Das Urteil des Denkmalschutzes könnte ungeahnte Folgen haben: Greift vor diesem Hintergrund, dass hier gar kein bedeutendes Denkmal vorliegt, überhaupt die denkmalschutzrechtliche Anordnung, also die Notwendigkeit, das Gebäude wiederaufzubauen? Und ist es angesichts dessen gerechtfertigt, dass die Stadt es abstützt und die Kosten vom Eigentümer einfordert?

Wir werden sehen. Denn der ganze Komplex liegt ja bei Gericht. Der Eigentümer wehrt sich mit geradezu frappierender Hartnäckigkeit gegen alle Anordnungen der Stadt. Und man staunt, wie er die Möglichkeit nutzt, die zahlreichen Verwaltungsgerichtsverfahren über alle Instanzen durchzuziehen. Zu Grunde liegt wohl die Hoffnung, am Ende das Grundstück doch noch gewinnbringend vermarkten zu können. 2024 ist seine Haftstrafe abgegolten. Dann sind wohl auch die Gerichtsverfahren beendet - so oder so.

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