Rhein-Neckar. Der Prozess rund um Vorwürfe schwarz gezahlter Löhne in mehreren Gastronomiebetrieben der im Rhein-Neckar-Raum aktiven „Fody’s“-Gruppe ist vor der 3. Großen Wirtschaftsstrafkammer des Mannheimer Landgerichts geplatzt. Das Verfahren, bei dem ein Kaufmann beziehungsweise Unternehmensgesellschafter auf der Anklagebank sitzt, soll zu einem späteren Zeitpunkt neu verhandelt werden.
Rückblick: Beim Prozessauftakt Mitte Dezember erklärt Verteidiger Rüdiger Weidhaas, dass es mit dem Finanzamt positive Gespräche im Sinne einer finanziellen Wiedergutmachung gebe und solche Verhandlungen ebenfalls mit der Deutschen Rentenversicherung laufen. Der zweite Verhandlungstag beginnt drei Wochen später (am 4. Januar) mit dem Verlesen eines Schriftsatzes, der am Tag zuvor sowohl dem Gericht wie auch der Staatsanwaltschaft zugegangen ist. Darin schildert der Anwalt, dass sich sein Mandant, der 58-jährige Mannheimer Geschäftsmann, mit den zuständigen Behörden über das Nachzahlen von Sozialabgaben geeinigt hat. Angesichts dieser neuen Situation regt die Kammer bei den Parteien ein Rechtsgespräch an – ohne Öffentlichkeit.
So eine Verwarnung ist vergleichbar der gelben Karte im Fußball
Als die Verhandlung wieder fortgesetzt wird, teilt der Vorsitzende Richter Boos mit, dass die Wirtschaftsstrafkammer die Zahlungen als Täter-Opfer-Ausgleich sehe. Deshalb habe man vorgeschlagen, das Verfahren mit einer Verwarnung unter Strafvorbehalt und einer Auflage von 50 000 Euro zu beenden. Diese im Paragraf 59 des Strafgesetzbuches vorgesehene Möglichkeit wird häufig als „Geldstrafe zur Bewährung“ umschrieben. Der Angeklagte und sein Verteidiger stimmen zu. „So eine Verwarnung ist vergleichbar der gelben Karte im Fußball“, werden die beiden später im Gespräch mit dem „MM“ kommentieren.
Staatsanwalt stimmt dem Vorschlag nicht zu
Aus der Hoffnung, den Prozess um Vorwürfe, die inzwischen sechs und mehr Jahre zurückliegen, zügig zu beenden, wird aber nichts. Staatsanwalt Sebastian Lückhoff stimmt dem Vorschlag nicht zu und führt aus, von mindestens einer einjährigen Strafe auf Bewährung auszugehen. In der Anklageschrift hat er 53 Einzeltaten zwischen 2012 und 2016 aufgelistet. Jene „schwarz“ ausgezahlten Löhne samt damit verknüpftem Vorenthalten von Sozialabgaben sollen sich auf 1,46 Millionen Euro summieren. Außerdem sind drei Fody‘s Gesellschaften als sogenannte Einziehungsbeteiligte einbezogen. Das heißt: Im Falle einer Verurteilung könnte Geld in Höhe der Taterträge abgeschöpft werden.
Weil der Vorschlag der Kammer scheitert und damit eine langatmige streitige Beweisaufnahme zu befürchten ist, erklärt der Vorsitzende Richter den angelaufenen Prozess für beendet und hebt die bis 10. März festgezurrten Termine auf. Vermutlich dürfte die neue Hauptverhandlung auf sich warten lassen. Schließlich weist die 3. Wirtschaftsstrafkammer auf ihre hohe Belastung mit umfangreichen Verfahren hin, die aufgrund von inhaftierten Angeklagten vorgezogen werden müssten. Beispielsweise beginnt vor eben dieser Kammer Mitte Januar ein Prozess wegen Betrug in Zusammenhang mit Coronahilfen und Testzentren. Im vergangenen Jahr löste heftige Debatten aus, dass mutmaßliche Straftäter wegen überlanger Ermittlungen beziehungsweise sich hinziehender Gerichtsverfahren vorzeitig aus der Untersuchungshaft entlassen werden mussten.
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