Mannheimer Landgericht

Finanztricks in Fody’s-Lokalen?

In Mannheim hat der Prozess gegen einen 58-jährigen Gastronom begonnen, der Mitarbeiter schwarz bezahlt und Sozialabgaben in sechsstelliger Höhe vorenthalten haben soll.

Von 
Waltraud Kirsch-Mayer
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Vor dem Mannheimer Landgericht muss sich ein Gastronom verantworten, der Sozialbeiträge in sechsstelliger Höhe vorenthalten haben soll. © Matthias Bein /dpa

Rhein-Neckar. Die Gastronomiebranche beschäftigt derzeit die Großen Wirtschaftsstrafkammern am Mannheimer Landgericht. Zwei Tage nachdem ein Verfahren wegen trickreicher Steuerverkürzung in badischen Asia-Restaurants mit vier Bewährungsstrafen geendet hat, startete am Mittwoch ein Prozess rund um den Vorwurf schwarz gezahlter Löhne und damit verknüpftem Vorenthalten von Sozialabgaben. Im Mittelpunkt stehen mehrere Lokale der im Rhein-Neckar-Raum aktiven Fody‘s Company, die gern darauf hinweist, dass ihre Betriebe „autark agieren“.

Dass lediglich ein selbstständiger Kaufmann auf der Anklagebank sitzt, hat damit zu tun, dass der ursprüngliche Initiator der Unternehmensgruppe (davor Betreiber des Mannheimer „Max und Moritz“) während der staatsanwaltschaftlichen Ermittlungen gestorben ist. Und deshalb beschränkt sich die Anklage auf drei Gesellschaften beziehungsweise Gastronomiebetriebe, bei denen der inzwischen 58-Jährige allein oder gemeinsam mit dem ehemaligen (nicht mehr lebenden) Kompagnon als Geschäftsführer fungiert hat.

Staatsanwalt Sebastian Lückhoff geht von 53 Einzeltaten aus: In den Jahren 2012 bis 2016 sollen Beschäftigte ihren Lohn ganz oder teilweise schwarz bekommen haben. Die in der Anklage aufgelisteten Beträge, die jeweils an der offiziellen Buchhaltung vorbeigegangen sein sollen, summieren sich unterm Strich auf 1,46 Millionen Euro. Weil dem für die Unternehmensgruppe tätigen Steuerberatungsbüro zu geringe Gehälter übermittelt wurden, sollen auch zu wenig Sozialleistungen überwiesen worden sein. Die Abgaben, die den Krankenkassen vorenthalten wurden, liegen laut den Ermittlungen bei knapp einer halben Million Euro. In das Verfahren sind drei Fody‘s-Gesellschaften als sogenannte Einziehungsbeteiligte eingebunden. Das heißt: Im Falle einer Verurteilung könnte Geld in Höhe der Taterträge abgeschöpft werden.

Beim Prozessauftakt gab Anwalt Rüdiger Weidhaas bekannt, dass sein Mandant vorerst nur Fragen zur Biografie beantworten möchte. Der Verteidiger signalisierte, dass hingegen am nächsten Verhandlungstag im neuen Jahr eine umfängliche Einlassung angepeilt werde. Mit dem Finanzamt habe es bereits positive Gespräche im Sinne einer finanziellen Verständigung gegeben, mit Krankenkassen und Rentenversicherung sei man noch in Verhandlungen.

„Geordnete Verhältnisse“

Als der Kammervorsitzende Boos den Angeklagten nach dessen wirtschaftlicher Situation fragt, gibt dieser „geordnete Vermögensverhältnisse“ an und sagt aus, momentan in zwei Gesellschaften der Unternehmensgruppe als Geschäftsführer mit monatlichem Gehalt tätig zu sein. Eigentlich sind bis in den März Verhandlungstage terminiert. Sollte sich der viele Jahre in der Metropolregion Rhein-Neckar erfolgreiche Lokalbetreiber und Cateringanbieter am 4. Januar in der Weise zu den angeklagten Vorwürfen einlassen, dass es keiner streitigen Beweisaufnahme mit einem Aufmarsch von Zeugen bedarf, dürfte der Prozess wesentlich früher enden.

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