Geschwindigkeitsbonus
Mit dem neuen Gebäudeenergiegesetz soll für mehr Klimaschutz die Wärmewende im Gebäudebereich beschleunigt werden - sprich: der Abschied von fossilen Energien wie Öl und Gas. Das Gesetz sieht im Kern vor, dass künftig jede neu eingebaute Heizung auf Basis von 65 Prozent erneuerbaren Energien betrieben werden soll. Die wichtigsten Neuerungen: Selbstnutzende Eigentümer können unter Voraussetzungen einen Geschwindigkeitsbonus und einkommensschwache selbstnutzende Eigentümer zusätzlich einen Einkommensbonus erhalten. Damit sollen der Umstieg auf klimafreundliche Heizungen beschleunigt und soziale Härten besser berücksichtigt werden, wie es in der Richtlinie heißt.
Grundförderung und Boni
Es gibt eine Grundförderung von 30 Prozent der Investitionskosten für den Austausch alter, fossiler Heizungen durch neue Heizungen auf Basis erneuerbarer Energien in Bestandsgebäuden. Dazu zählen Wärmepumpen, solarthermische Anlagen oder Biomasseheizungen. Diese Grundförderung steht offen für private Hauseigentümer, Vermieter, Unternehmen, gemeinnützigen Organisationen und Kommunen.
Für Wärmepumpen, die als Wärmequelle Wasser, Erdreich oder Abwasser nutzen oder ein natürliches Kältemittel einsetzen, gibt es einen Effizienz-Bonus von zusätzlich fünf Prozent. Für Biomasseheizungen wird ein Zuschlag von 2500 Euro gewährt, wenn sie einen bestimmten Staub-Emissionsgrenzwert einhält.
Zusätzlich gibt es einen Einkommensbonus von 30 Prozent der Investitionskosten. Diesen bekommen selbstnutzende Hauseigentümer mit einem zu versteuernden Haushaltsjahreseinkommen von bis zu 40 000 Euro.
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Außerdem gibt es zusätzlich einen Geschwindigkeitsbonus in Höhe von 20 Prozent der Investitionskosten - als Anreiz für eine möglichst frühzeitige Umrüstung. Von 2029 an soll dieser Bonus um drei Prozentpunkte alle zwei Jahre abgeschmolzen werden. Ab 1. Januar 2037 entfällt der Bonus.
Der „Speed-Bonus“ wird laut Ministerium für den Austausch von funktionstüchtigen Öl-, Kohle-, Gasetagen- oder Nachtspeicherheizungen sowie mehr als zwanzig Jahre alte Biomasse- und Gasheizungen gewährt.
„Speed-Bonus“ nicht erhöht
Nach dem Baugipfel war eigentlich geplant, zum einen den „Speed-Bonus“ in den Jahren 2024 und 2025 auf 25 Prozent zu erhöhen und zum anderen auf Wohnungsunternehmen sowie Vermieter auszuweiten. Aus Kostengründen kommt das aber nun nicht. Die Bundesregierung muss nach dem Haushaltsurteil des Bundesverfassungsgerichts Milliardenlöcher stopfen. Für die Bundesförderung für effiziente Gebäude sind aber weiterhin Milliardengelder in den kommenden Jahren vorgesehen.
Höchstgrenzen für Förderung
Die Boni können kombiniert werden, aber nur bis zu einem Höchst-Fördersatz von maximal 70 Prozent. Die maximal förderfähigen Investitionskosten für den Heizungstausch liegen bei 30 000 Euro für ein Einfamilienhaus beziehungsweise die erste Wohneinheit in einem Mehrparteienhaus.
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In diesem Falle liegt der Höchstbetrag des staatlichen Zuschusses bei 21 000 Euro. Für die zweite bis sechste Wohneinheit gilt eine Obergrenze von jeweils 15 000 Euro, ab der siebten von jeweils 8000 Euro. In einem Mehrparteienhaus erhöhen sich die förderfähigen Kosten um jeweils 15 000 Euro für die zweite bis sechste sowie um jeweils 8000 Euro ab der siebten Wohneinheit. Bei Nichtwohngebäuden gelten Grenzen für die förderfähigen Kosten in Abhängigkeit von der Quadratmeterzahl.
Neu ist, dass die Höchstgrenzen der förderfähigen Kosten für den Heizungstausch und für Effizienzmaßnahmen miteinander verbunden werden können. In der Summe gelte dann für ein Einfamilienhaus eine Höchstgrenze der förderfähigen Kosten von 90 000 Euro pro Kalenderjahr, wenn es einen individuellen Sanierungsfahrplan gibt. Bisher betragen die maximal förderfähigen Ausgaben für alle durchgeführten Maßnahmen am Gebäude nach Angaben des Ministeriums 60 000 Euro innerhalb eines Kalenderjahres.
Neben den Investitionskostenzuschüssen sollen über die staatliche Förderbank KfW zinsvergünstigte Kredite in Höhe von bis zu 120 000 Euro pro Wohneinheit angeboten werden, und zwar für private Selbstnutzer von Wohngebäuden mit einem zu versteuernden Haushaltsjahreseinkommen von bis zu 90 000 Euro.
Der Förderfahrplan
Die Zuschüsse für den Heizungstausch können künftig bei der staatlichen Förderbank KfW beantragt werden. Das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (Bafa) konzentriert sich auf die Förderung anderer Effizienzmaßnahmen bei Sanierungen. Der Ergänzungskredit kann über die Hausbank beantragt werden. dpa
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