Schutz am Arbeitsplatz

Mannheimer Rechtsanwalt: „3G-Pflicht sollte geprüft werden“

Jan Tretow, Rechts-anwalt in der Kanzlei für Arbeitsrecht Dr. Growe & Kollegen

Von 
Christian Schall
Lesedauer: 
© Jan Tretow

Herr Tretow, Wirtschaftsverbände fordern eine 3G-Pflicht am Arbeitsplatz, und dass sie den Impfstatus abfragen können – was sagen Sie dazu?

Jan Tretow: Aufgrund der aktuellen Lage mit stark steigenden Zahlen sollte die Einführung einer 3G-Pflicht ernsthaft geprüft werden. Eine generelle Erlaubnis zur Abfrage des Impfstatus sehe ich datenschutzrechtlich kritisch, sie ist je nach Verlauf des weiteren Infektionsgeschehens aber ebenfalls denkbar. Es braucht eine gemeinsame Anstrengung, um die Impfquote zu erhöhen. Bis dahin müssen auch im Arbeitsleben wie in jedem anderen Bereich des Lebens zumutbare Einschränkungen hingenommen werden. Eine 3G-Pflicht am Arbeitsplatz halte ich für zumutbar. Problematisch ist die Kostenfrage der Tests.

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Wenn es spezielle 2G-Bereiche etwa in Kantinen gibt, ist das nicht eine Impf-Abfrage durch die Hintertür?

Tretow: Die bisher bekannten Konzepte sehen immer einen Bereich in der Kantine ohne 2G vor, so dass niemand zur Auskunft über seinen Impfstatus gezwungen ist. Natürlich lassen sich faktisch Rückschlüsse daraus ziehen, wenn Mitarbeitende immer in dem Bereich ohne 2G essen. Das halte ich aber für hinnehmbar, da die Kantine für die Durchführung des Arbeitsverhältnisses nicht erforderlich ist und Mitarbeitende diese in der Regel nicht zwingend aufsuchen müssen.

Welche Gesetze/Corona-Vorgaben müssten geändert werden, damit doch 3G in Unternehmen eingeführt werden kann? Und halten Sie das für sinnvoll oder realistisch?

Tretow: Teils sehen die Corona-Schutzverordnungen der Länder bereits Regelungen in Teilbereichen vor, die in die Richtung 3G oder sogar 2G gehen. Zum Beispiel Hamburg und Hessen verpflichten im 2G-Optionsmodell für bestimmte Bereiche auch die Mitarbeitenden zur Einhaltung von 2G. Ich würde eine bundesweite Regelung begrüßen, um Klarheit für Unternehmen und Mitarbeitende zu schaffen. Das ginge zum Beispiel über eine Änderung des Infektionsschutzgesetzes oder des Datenschutzrechts. cs/be

Redaktion Redakteur in der Wirtschaftsredaktion

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