Energiesparserie (mit Video)

Diese Rechte haben Verbraucherinnen und Verbraucher beim Energieversorger

Rund um die Wärmeversorgung gibt es rechtliche Regelungen, die jeder kennen sollte. Manch böse Überraschung lässt sich damit womöglich vermeiden

Von 
Wolfgang Mulke
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Runter drehen lohnt sich: Ein Grad weniger im Raum spart mehr als sechs Prozent der Heizkosten. © Hauke-Christian Dittrich/dpa

Berlin. Mieter und Wohnungseigentümer erreichen die gestiegenen Energiekosten erst nach und nach. Das dicke Ende wartet auf sie sogar erst im kommenden Jahr, wenn die Heizkosten für 2022 abgerechnet werden. Das wissen die meisten Bürger auch schon. 80 Prozent der Haushalte erwarten eine hohe Nebenkostenabrechnung. Doch rund um die Wärmeversorgung gibt es rechtliche Regelungen, die jeder kennen sollte. Manch böse Überraschung lässt sich damit womöglich vermeiden. Folgend die wichtigsten Fragen und Antworten.

Wann darf der Versorger die Preise erhöhen?

Einmal geschlossene Verträge gelten bis zum Ende der Vertragslaufzeit weiter. Das gilt auch, wenn der Versorger selbst mehr für die Beschaffung von Gas bezahlen muss. So müssen die Unternehmen auch Preisgarantien weiterhin einhalten. Anders sieht es bei Neuverträgen aus. Hier haben die Versorger bei der Preisgestaltung freie Hand. Eine Ausnahme gilt ab dem 1. November für die Grundversorger vor Ort. Viele der Stadtwerke haben bisher neuen Kunden schlechtere Konditionen angeboten als Bestandskunden. Das dürfen sich nach Angaben der Bundesnetzagentur dann nicht mehr. Jetzt wird es kompliziert. Landet ein Kunde nach der Pleite seines letzten Anbieters in der Ersatzversorgung, die die Grundversorger anbieten müssen, dürfen die Preise höher sein und sogar zwei Mal im Monat angepasst werden.

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Kann ich etwas gegen zu hohe Abschlagszahlungen machen?

Einmal im Jahr rechnen die Versorger den Verbrauch ab. Dann dürfen sie die Abschlagszahlungen anpassen. Gegenüber Eigentümern oder Betreibern einer Gasetagenheizung entspricht diese Mitteilung eher einem Vorschlag, den diese auch ablehnen oder eine andere Summe vereinbaren können. Mieter mit Zentralheizung müssen höhere Abschläge dagegen akzeptieren, wenn sie korrekt errechnet worden sind. Denn die Vorauszahlung muss sich am vorherigen Verbrauch orientieren, darf Preissteigerungen beim Gas allerdings schon berücksichtigen. So kommt es derzeit nach erfolgter Abrechnung des vergangenen Jahres in der Regel zu höheren Abschlagszahlungen. Es ist in der Regel sinnvoll, realistische Vorauszahlungen zu leisten. Sonst droht mit der nächsten Abrechnung eine kräftige Nachzahlung.

Dürfen laufende Verträge mit Preisgarantie gekündigt werden?

Die Versorger sind dazu verpflichtet, einmal gegebene Preisgarantien einzuhalten. Sollte das Unternehmen trotzdem auf höhere Preise pochen, rät die Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen zum Widerspruch. In einem Gerichtsverfahren im August dieses Jahres haben die Richter dem Verbraucher Recht gegeben. Ein Musterbrief für den Widerspruch gegen eine unzulässige Preiserhöhung findet sich unter der Webadresse: www.verbraucherzentrale.nrw/musterbriefe/energie. Allerdings gibt es bei Verträgen häufig nur eine eingeschränkte Preisgarantie, die sich nur auf das Gas bezieht. Steigen dagegen Steuern oder Abgaben dürfen die Tarife dann trotzdem angehoben werden.

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Was ist beim Anbieterwechsel zu beachten - und lohnt sich das überhaupt noch?

Angesichts der hohen Beschaffungspreise sind günstige Gastarife praktisch nicht mehr am Markt. Wer noch über einen laufenden Vertrag mit einer Preisgarantie verfügt, sollte keinesfalls kündigen, denn ein besseres Angebot wird sich kaum finden. Nach Beobachtung der Verbraucherzentralen sind die Angebote der Grundversorger in vielen Städten derzeit günstiger als die freien Versorger. Dort ist man auch wegen der nur zweiwöchigen Kündigungsfrist gut aufgehoben. Vor allzu viel Vertrauen in die Ergebnisse der Vergleichsportale im Internet warnen die Experten. „Vergleichsportale sind derzeit nur eingeschränkt nutzbar“, erläutern sie. Die angegebenen Preise seien oft veraltet und die Grundversorger im Vergleich nicht einbezogen. Wenn sich ein günstiger Tarif findet, sollte eine Vertragslaufzeit von ein bis zwei Jahren gewählt werden. Ob der Preis tatsächlich in Ordnung ist, weiß angesichts der unklaren weiteren Entwicklung der Gaspreise niemand.

Serie und Webinar

 

Als Folgen der Corona-Pandemie und des Kriegs gegen die Ukraine sind die Energiepreise auf ein Rekordniveau geklettert. In unserer Serie wollen wir das Thema Energiesparen bis 9. November in regelmäßigen Abständen beleuchten. Auch ein Webinar gemeinsam mit der Verbraucherzentrale Baden-Württemberg und der Mannheimer Klimaschutzagentur ist geplant - am Montag, 7. November, von 15 bis 16.30 Uhr. Es geht um den Heizungstausch in einer Immobilie. Die Teilnahme an dem Webinar ist kostenfrei. Wer dabeisein will, kann sich unter http://bitly.ws/vpDf anmelden und bekommt dann den Link zu der virtuellen Veranstaltung per Mail zugeschickt.

Was bedeutet Grundversorgung überhaupt?

Der Gasversorger vor Ort mit den meisten Kunden ist der Grundversorger. Das sind meist die Stadtwerke oder große Unternehmen. Sie stellen die Versorgung sicher, etwa wenn nach dem Einzug noch kein Vertrag mit einem anderen Anbieter geschlossen wurde oder der ursprüngliche Versorger die Lieferungen eingestellt hat. Die Notversorgung kann teurer werden als der reguläre Tarif des Grundversorgers.

Bleibt die Wohnung kalt, wenn ich die Rechnung nicht zahlen kann?

Im schlimmsten Fall droht tatsächlich eine Gassperre. Dafür reicht nach Angaben der Bundesnetzagentur schon ein Zahlungsrückstand von mehr als 100 Euro. Allerdings gibt es auch hier Regeln. Zuerst muss der Anbieter eine Mahnung schicken. Auch eine Androhung der Sperre mit einer Vorlaufzeit von vier Wochen ist vorgeschrieben. Die Sperre selbst muss acht Werktage zuvor angekündigt werden. Die Behörde rät dringend dazu, sich schon frühzeitig um eine Ratenzahlung oder um Hilfen etwa des Sozialamts zu bemühen, um den Ernstfall zu vermeiden.

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Darf der Versorger die maximale Raumtemperatur bestimmen?

Ein Grad weniger im Raum spart mehr als sechs Prozent der Heizkosten. Den Regler herunter zu drehen, lohnt sich also. Im Prinzip dürfen Mieter die Temperatur auch stärker drosseln, solange es die Substanz der Wohnung nicht beeinträchtigt. Tagsüber haben Mieter das Recht auf eine erreichbare Raumtemperatur von 20 bis 22 Grad, im Kinderzimmer auf 23 Grad. Nachts dürfen die Heizungen heruntergefahren werden. Aber 17 bis 18 Grad müssen dann noch möglich sein.

Korrespondent

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