Mannheim/Heidelberg. Ende Mai endete mit Beschluss des Amtsgerichtes Essen das Insolvenzverfahren des Konzerns Galeria Karstadt Kaufhof. Nun soll der Sanierungsplan umgesetzt werden, der den Umbau verbleibender Warenhäuser vorsieht. Auch wenn das Mannheimer Haus mit dem Traditionsstandort Paradeplatz nicht zu jenem Drittel der zuletzt 129 Filialen gehört, das dichtmacht, sind beim örtlichen Arbeitsgericht vier Kündigungsschutzklagen anhängig. Grund: Wegen Personalabbau sind in dem Betrieb, der weiter geführt werden soll, ebenfalls Entlassungen ausgesprochen worden.
Verkürzte Frist
Eine solche bekam beispielsweise eine Verkäuferin, die seit 16 Jahren bei dem Warenhauskonzern beschäftigt ist. Es war nicht das erste Kündigungsschreiben. Ursprünglich hatte die 33-Jährige am zweiten Mannheimer Standort von Galeria Kaufhof ihren Arbeitsplatz. Als 2020 die Filiale im Quadrat N7 abgewickelt wurde, war die Verkäuferin gerade schwanger und genoss dadurch Kündigungsschutz. Nach zweijähriger Elternzeit hat sie im Januar wieder zu arbeiten begonnen - jetzt in dem Haus am Paradeplatz.
Angesichts ihrer langen Betriebszugehörigkeit hatte die Mutter eines kleinen Kindes nicht damit gerechnet, bereits Ende März gekündigt zu werden - und dies mit verkürzter dreimonatiger Frist, wie sie bei einem Insolvenzverfahren mit Schutzschirm möglich ist. Die Teilzeitkraft entschloss sich, gegen ihre Entlassung zu klagen - unterstützt vom DGB-Rechtsschutz. Der Gütetermin vor dem Mannheimer Arbeitsgericht dauerte nicht einmal zehn Minuten. Grund: Schon einige Tage zuvor hatte der Konzern Bereitschaft signalisiert, die Verkäuferin weiter zu beschäftigen.
Zwölf Streitfälle in Heidelberg
Im Gespräch zeigt sich die Klägerin erleichtert. Was die Geschäftsleitung zu der Kehrtwende bewogen hat, darüber kann der zuständige DGB-Rechtssekretär nur spekulieren. Möglicherweise habe es auch Kündigungen von Beschäftigten gegeben, die sich in den von Unsicherheit geprägten letzten Monaten anderweitig orientiert haben.
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In der Mannheimer Kaufhof-Filiale sollen um die sechs Entlassungen ausgesprochen worden sein. Davon beschäftigten vier das Arbeitsgericht. Nicht nur die Teilzeit-Verkäuferin, auch eine klagende Abteilungsleiterin erreichte ihre Weiterbeschäftigung. In den beiden anderen Verfahren einigte man sich auf eine Beendigung des Arbeitsverhältnisses - aber mit finanziellen Ansprüchen aus dem Sozialplan und Interessenausgleich.
Bei den Heidelberger Außenkammern des Arbeitsgerichtes sind zwölf Kündigungsschutzklagen von Kaufhof-Beschäftigten anhängig. Eine Klage wurde inzwischen zurückgezogen, in einem anderen Streitfall verständigte man sich auf Weiterbeschäftigung. In Heidelberg wird es künftig nur noch einen Standort des wirtschaftlich angeschlagenen Warenhauskonzerns geben. Das Haus am Bismarckplatz muss schließen. Und in der weitergeführten Kauhof-Filiale in der Hauptstraße könnte möglicherweise Personal reduziert werden.
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