Justiz

Arbeitsgericht Mannheim befasst sich mit SAP-Aufsichtsratswahl

Mehrere Personen fechten die jüngste Abstimmung beim Walldorfer Softwarekonzern SAP an. Das Arbeitsgericht Mannheim will bei einem Gütetermin im Mai schlichten. Wie könnte es weitergehen?

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Alexander Jungert
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Eine Brücke zwischen zwei Firmengebäuden am SAP-Stammsitz Walldorf. © dpa

Mannheim. Die jüngsten Aufsichtsratswahlen beim Softwarekonzern SAP sind ein Fall für das Arbeitsgericht in Mannheim. Dort sind zwei Anträge eingegangen, mit denen die Abstimmung angefochten wird. Das Arbeitsgericht versucht zunächst, bei einem Gütetermin am 23. Mai zu schlichten. „Falls es dort nicht zu einem Ergebnis kommt, wird ein Anhörungstermin vor der Kammer bestimmt, der mindestens drei bis vier Monate nach dem Gütetermin stattfinden wird“, teilt eine Sprecherin mit. Die Angelegenheit (Aktenzeichen 8 BV 7/24 und 8 BV 8/24) könnte sich also über Monate hinziehen.

Folgen für die SAP-Hauptversammlung am 15. Mai hat das zunächst keine. Mit anderen Worten: Die Konstituierung samt Wahl des Vorsitzenden kann wie geplant stattfinden. Erst wenn die Anträge bei möglichen Kammerverfahren Erfolg hätten, müsste die Abstimmung wiederholt werden.

Konkret geht es um die direkte Wahl von Arbeitnehmervertretern in den SAP-Aufsichtsrat im März. In den Anträgen vor dem Arbeitsgericht werden Verstöße gegen wesentliche Wahlvorschriften über das Wahlrecht, die Wählbarkeit und das Wahlverfahren behauptet. Nähere Details sind noch nicht bekannt - ebenso, wer genau die Anträge eingereicht hat. Jedenfalls sind es mehrere Personen.

SAP-Aufsichtsrat: Plätze in 18-köpfigem Gremium sind begehrt

Im März waren Eberhard Schick, Betriebsratsvorsitzender der SAP SE, sowie Nina Strassner, Personalerin und Arbeitsrechtlerin, von der Belegschaft in den Aufsichtsrat gewählt worden. Zur Hauptversammlung ziehen die beiden neuen Mitglieder in das Gremium ein - und ersetzen dort Manuela Asche-Holstein und Peter Lengler. Wiedergewählt wurden Lars Lamadé, der das weltweite Sponsoring bei SAP betreut und stellvertretender Aufsichtsratsvorsitzender ist - und zudem Margret Klein-Magar als Vertreterin der Leitenden Angestellten.

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Plätze in dem 18-köpfigen Aufsichtsrat sind begehrt, denn Mitglieder können über die Strategie des Unternehmens mitentscheiden und darüber, wie der Vorstand besetzt wird. Auch die Bezahlung ist attraktiv: Laut SAP-Geschäftsbericht haben einfache Aufsichtsratsmitglieder im Jahr 2023 größtenteils zwischen 200 000 und 300 000 Euro erhalten.

SAP-Urgestein Hasso Plattner gibt Posten ab

Vorsitzender des Aufsichtsrats ist noch bis 15. Mai SAP-Urgestein Hasso Plattner. Zur Hauptversammlung gibt er nach mehr als 20 Jahren seinen Posten ab - an den finnischen Manager Pekka Ala-Pietilä. Eigentlich sollte Ex-Deloitte-Chef Punit Renjen Plattner beerben, doch daraus wird nichts. Es habe „unterschiedliche Vorstellungen über die Rolle als künftiger Aufsichtsratsvorsitzender“ gegeben, hieß es Mitte Februar vonseiten des Unternehmens. Ala-Pietilä gilt als Übergangslösung, zumal er nur für zwei Jahre antritt.

Dass SAP-Aufsichtsratswahlen die Gerichte beschäftigen, ist bereits vorgekommen. Man denke nur an den spektakulären Fall vor dem Heidelberger Landgericht um die Wahlen 2012. Dabei war es um 500 000 Euro gegangen, die ein früherer SAP-Mitarbeiter von einem später abberufenen Konzernbetriebsratsvorsitzenden gefordert hatte. Er begründete das damit, die Summe sei vertraglich vereinbart gewesen, wenn er dem Betriebsrat bei der Wahl von Arbeitnehmervertretern in den Aufsichtsrat helfe. Das Landgericht wies die Klage im Mai 2021 als sittenwidrig zurück. Ein solcher Vertrag verstoße gegen ein gesetzliches Verbot im Rahmen des Mitbestimmungsgesetzes zur Beeinflussung von Aufsichtsratswahlen.

Redaktion berichtet aus der regionalen Wirtschaft

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