Mannheim. Nachdem er im Dezember mit seiner Kündigungsschutzklage vor dem Mannheimer Arbeitsgericht gescheitert ist, hat ein ehemaliger Betriebsratsvorsitzender von SAP nun Berufung eingelegt. Das bedeutet, das Landesarbeitsgericht Baden-Württemberg in Mannheim befasst sich als nächsthöhere Instanz mit dem Fall. Ein Sprecher bestätigte den Eingang der Berufung.
Bei einer Berufung kann theoretisch der gesamte Prozess noch einmal aufgerollt werden. Es können also alle Tatsachen und Fakten erneut überprüft werden. Anders bei einer Revision - hier wird lediglich geprüft, ob das Urteil möglicherweise auf Rechtsfehlern beruht.
Die Vorgeschichte: Im vergangenen Sommer wurde dem Betriebsratsvorsitzenden der SAP SE außerordentlich fristlos gekündigt. Er soll einem Kollegen dabei geholfen haben, Mauscheleien bei Arbeits- und Urlaubszeiten zu verschleiern. Der Softwarekonzern warf ihm vor, interne Protokolle von Betriebsratssitzungen gefälscht, E-Mails verändert, aus dem Betriebsratspostfach entfernt und unterdrückt zu haben. Der Anwalt des Mannes betonte, sein Mandant habe Eingriffe in bestimmte Dokumente eingeräumt und sich mehrfach entschuldigt.
Endgültiger Vertrauensverlust
Das Arbeitsgericht Mannheim wies die Kündigungsschutzklage des ehemaligen Betriebsratsvorsitzenden zurück. Dadurch, dass der Kläger Daten gezielt und über einen längeren Zeitraum hinweg manipuliert habe, sei aufseiten der Arbeitgeberin ein endgültiger Vertrauensverlust entstanden, hatte Richterin Nikola Lustenberger erklärt.
Der Mann war zudem durch das Amtsgericht Mannheim aus dem Aufsichtsrat von SAP abberufen worden. Dagegen hat er Beschwerde eingelegt. Wann es zu einer Entscheidung am Oberlandesgericht Karlsruhe kommt, ist unklar.
Landesarbeitsgericht Mannheim, Az. 14 Sa 1/22
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