Walldorf. Der Streit vor dem Mannheimer Arbeitsgericht über die außerordentliche Kündigung des ehemaligen Betriebsratsvorsitzenden der SAP SE geht in die nächste Runde. Im Winter soll die Kündigungsschutzklage vor der Kammer verhandelt werden. Ein Gütetermin brachte am Mittwochmorgen zunächst keine Annäherung zwischen den beiden Parteien.
Der ehemalige Betriebsratsvorsitzende soll einem Kollegen dabei geholfen haben, Unregelmäßigkeiten bei Arbeitszeiten zu verschleiern. Der Verdacht des Lohnbetrugs und der Urkundenfälschung steht im Raum. Nach einer internen Untersuchung hatte SAP dem Mann außerordentlich fristlos gekündigt. Dagegen klagt er nun. Eine vertrauensvolle Zusammenarbeit sei nicht mehr möglich, erklärte SAP-Rechtsanwältin Barbara Reinhard.
René von Wickede, der Anwalt des Klägers, argumentierte, sein Mandant habe die Vorwürfe teilweise eingeräumt und zur Aufklärung beitragen wollen.
Nach wie vor sitzt der ehemalige Arbeitnehmervertreter im Aufsichtsrat von SAP. Er hat ein Mandat über den Deutschen Bankangestellten-Verband (DBV). Aufgrund der massiven Vorwürfe hat der Aufsichtsrat vor Kurzem seine Abberufung beim Amtsgericht Mannheim beantragt. Vor Ende September sei sicher nicht mit einer Entscheidung darüber zu rechnen, erklärte eine Sprecherin auf Anfrage.
Bei der Frage, ob die fristlose Kündigung vor Gericht Bestand behält, steht juristisch vor allem die Frage im Raum, ob es sich bei den mutmaßlichen Verfehlungen um Betriebsratsinterna handelt - oder aber um Dinge, die den Arbeitsvertrag an sich tangieren. Für Betriebsratsmitglieder gilt ein besonderer Kündigungsschutz.
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