Justiz

Anfechter der SAP-Aufsichtsratswahl scheitern vor Gericht

Ein monatelanger Streit dürfte zumindest juristisch erledigt sein: Das Landesarbeitsgericht in Mannheim hat entschieden, dass die Wahl des SAP-Aufsichtsrats von 2024 gültig bleibt.

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Alexander Jungert
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Ein Firmengebäude von SAP am Stammsitz Walldorf. © Uwe Anspach/dpa

Mannheim/Walldorf. Nun ist raus: Die jüngste Aufsichtsratswahl beim Walldorfer Softwarekonzern SAP bleibt gültig. Das hat das Landesarbeitsgericht Baden-Württemberg nach einer Verhandlung in Mannheim entschieden (Az. 12 TaBV 3/25). „Die Angriffe gegen die Wahl des Aufsichtsrats bei SAP sind mithin auch in zweiter Instanz erfolglos geblieben“, teilte das Gericht mit.

Vor dem Landesarbeitsgericht ist es am Donnerstagnachmittag im Wesentlichen um drei Punkte gegangen:

1. E-Mail für alle

SAP soll es einer Kandidatin ermöglicht haben, für Wahlwerbung auf einen größeren E-Mail-Verteiler zuzugreifen als andere Bewerberinnen und Bewerber. Mit nur einem Klick hätten 30.000 Beschäftigte des Konzerns erreicht werden können. Die Anfechter der Wahl monierten zudem, dass die besagte Kandidatin – eine Führungskraft – in der E-Mail-Signatur auf ihre herausgehobene Position aufmerksam machen konnte. Das hätte ihr Vorteile verschafft. Die SAP-Seite wies die Vorwürfe zurück. Es sei absolut zulässig, sich als Kandidatin auf die berufliche Funktion zu beziehen, erklärte Anwältin Katja Haeferer. Und sie stellte klar: Der große E-Mail-Verteiler sei nicht für Wahlwerbung genutzt worden.

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2. „Tim fragt“

Wieder geht es um die gleiche Führungskraft wie im ersten Punkt. Dieses Mal im Fokus: „Tim fragt“, ein firmeninternes Videoformat. Ein Beschäftigter aus dem Vertrieb, der auf dem Karrierenetzwerk LinkedIn eifrig unterwegs ist, trifft regelmäßig SAP-Managerinnen und Manager zu einem Kaffeegespräch. So auch die Bewerberin für den Aufsichtsrat. In dem Video sei sogar das SAP-Logo aufgetaucht – anderen Kandidatinnen und Kandidaten sei das nicht erlaubt gewesen. Die Führungskraft habe das Format genutzt, „um ihre Pirouette auf dem Eis zu drehen“, sagte Kerstin Dietrich, Anwältin der Aufsichtsratswahl-Anfechter. SAP ließ das nicht gelten, verstand die Aufregung um das Video nicht.

Beschäftigte von SAP bei einer hybriden Besprechung in Walldorf. © Norbert Steinhauser/SAP SE

3. Der Postbote

Die längste Diskussion vor dem Landesarbeitsgericht entfachte die Frage, ob ein Kandidat gleichzeitig Bote für Wahlunterlagen sein darf. Denn genau das war passiert. Der Kandidat bot an, man könne die Wahlumschläge bei ihm abgeben, und er bringe sie ins Wahlbüro. Schon das Arbeitsgericht hatte festgestellt: Dagegen ist nichts einzuwenden, sofern es keine unzulässige Beeinflussung der Wähler gebe oder Druck auf sie ausgeübt werde. Beides sei nicht feststellbar gewesen. Trotzdem wurde vor dem Landesarbeitsgericht erneut emotional über den Botengang diskutiert. „So etwas macht man einfach nicht“, sagte Dietrich. „Hier fehlt das innere Verständnis für die Wahl.“ Die Wahl-Anfechter hielten für möglich, dass Umschläge verschwunden sein könnten. Minutenlang stritten sich die Anwältinnen und Anwälte beider Seiten. Steffen Hrubesch, der Vorsitzende Richter, machte deutlich, es ginge lediglich um „abstrakte Möglichkeiten“, nicht um Tatbestände. Ist der Vorgang also anfechtungsrelevant?

Das Ergebnis ist nun bekannt. Zumindest juristisch dürfte der Streit um die Aufsichtsratswahl aus der Welt sein, denn eine Beschwerde vor dem Bundesarbeitsgericht in Erfurt hat das Landesarbeitsgericht nicht zugelassen. SAP selbst kommentiert den Ausgang des Verfahrens nicht.

Die Begründung für die Entscheidung des Landesarbeitsgerichts wird laut einer Sprecherin erst zu einem späteren Zeitpunkt veröffentlicht. Die Entscheidung ist noch nicht rechtskräftig.

Lukrative Arbeit im SAP-Aufsichtsrat

Plätze in dem 18-köpfigen Aufsichtsrat von SAP (neun Vertreter der Arbeitgeberseite und neun der Arbeitnehmerseite) sind begehrt, denn Mitglieder können über die Strategie des Unternehmens mitentscheiden und darüber, wie der Vorstand besetzt wird. Auch die Bezahlung ist attraktiv: Laut Vergütungsbericht haben einfache Aufsichtsratsmitglieder für das Jahr 2024 größtenteils zwischen 230.000 und 320.000 Euro erhalten.

Das Arbeitsgericht Mannheim hatte Anfang Februar dieses Jahres mehrere Anträge, die Wahl von 2024 für nichtig oder unwirksam zu erklären, zurückgewiesen (Az. 8 BV 7/24). Konkret ging es um die Wahl von vier Arbeitnehmervertretern und vier Ersatzkandidaten. Eingereicht wurden die Anträge von Beschäftigten des Walldorfer Softwareherstellers, die teilweise Mitglieder des Betriebsrats sind. Mit der Entscheidung des Arbeitsgerichts wollten sie sich nicht zufriedengeben – und legten Beschwerde ein.

Redaktion berichtet aus der regionalen Wirtschaft

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