Schriesheim. Trennleinen sind in Schwimmbädern kein ungewöhnlicher Anblick. Häufig findet man sie als Abgrenzung der Schnellschwimmer-Bahnen zum restlichen Becken. Oder aber sie fungieren als Markierung zwischen einem Schwimmer- und einem Nichtschwimmer-Bereich. Letzteres ist auch im Schriesheimer Waldschwimmbad der Fall. Und genau das sorgt jetzt für Diskussionen, wie aus dem Newsletter der Interessensgemeinschaft zur Erhaltung des Waldschwimmbads Schriesheim (IEWS) hervorgeht. Sie ist für den Betrieb des Bades verantwortlich.
Anders als bisher werde die Trennleine ab sofort dauerhaft, auch in den Randzeiten morgens und abends, im Wasser bleiben, teilt die IEWS in dem Rundschreiben mit. Insbesondere bei den sportlich ambitionierteren Schwimmerinnen und Schwimmern kommt das nicht gut an, stellt doch die Leine, an der weiße und blaue Plastikkugeln aufgezogen sind und die quer durchs Becken verläuft, ein Hindernis dar. Das Thema sei in den vergangenen Wochen bereits heiß diskutiert worden, so der IEWS-Vorstand. „Uns ist natürlich bewusst, dass das für die Schwimmer eine Vollkatastrophe ist“, heißt es in dem Schreiben. Eine andere Möglichkeit gebe es zum aktuellen Zeitpunkt jedoch nicht.
Im Falle eines Badeunfalls stünde der Verein schlecht da
Denn bei der Sache gehe es um Versicherungs- und Haftungsfragen. „Wir hatten vor kurzer Zeit einen Termin bei der Versicherung, um alle Verträge zu aktualisieren und offene Fragen zu klären“, so der Vorstand. Dabei sei auch die Trennleine zur Sprache gekommen. „Laut Versicherung ist es zwingend erforderlich, beim Badebetrieb – egal ob öffentlich oder nur für Mitglieder – die Querleine einzuziehen und damit den Nichtschwimmerbereich vom Schwimmerbereich klar abzutrennen“, argumentiert die Vereinsspitze. Andernfalls könne es bei einem Badeunfall für die Interessengemeinschaft heikel werden.
„Sollte jemand bei uns im Bad ertrinken, würde die Haftung voll auf uns im Vorstand übergehen – sogar, wenn das nicht der Grund für den Unfall wäre“, heißt es in dem Newsletter. Sollten also bei einem möglichen Todesfall Angehörige vor Gericht ziehen und die fehlende Trennlinie bemängeln, würde das für den Verein nicht gut ausgehen. „Wir haben uns schon stundenlang die Köpfe über eine Lösung zerbrochen. Beispielsweise die Leine links und rechts mit einem kleinen Steg etwas hochzuhängen, damit man ungestört drunter durch schwimmen kann“, schreibt der Vorstand. So werde es etwa im Dossenheimer Bad gehandhabt. Doch bei der Recherche habe sich gezeigt, dass die Trennleine laut Bäderordnung ausdrücklich im Wasser liegen muss, also nicht hochgehängt werden darf. „Dossenheim macht das auf eigene Gefahr. Wobei man sagen muss, dass die Gemeinde in Haftung steht und nicht Privatpersonen eines ehrenamtlichen Vereins wie bei uns.“
Der Verein beklagt in diesem Zusammenhang die bürokratischen Hürden. „Wir sind uns einig, dass die Bürokratie in Deutschland weniger hilft, als dass sie normal denkenden Menschen nutzt“, so die deutliche Kritik. „Dennoch haben wir vom Vorstand keinerlei Interesse daran, für unsere zeitaufwendige ehrenamtliche Arbeit auch noch Gefahr zu laufen, ins Gefängnis zu gehen.“
Gerade da der Verein explizit auf diese Problematik hingewiesen worden sei, werde man keinerlei Risiken eingehen. Auch nicht in den Randzeiten, wo fast nur Schwimmer unterwegs sind, werde man die Leine nicht herausnehmen. Das Vergnügen einer freien Bahn wäre laut Vorstand zu teuer erkauft.
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