Feudenheim. Die vermeintlichen „Filetstücke“ liegen schon sehr lange brach. Ende 2016 mussten Pächter zu ihrem Ärger zwei Gärten am Ende der Feudenheimer Eichbaumstraße räumen, weil die Stadt sie als Bauland verkaufen wollte. Geplant waren zwei freistehende Einfamilienhäuser mit Garten und Garage. Doch nun erst haben sich für eines davon Käufer gefunden. „Das Grundstück Eichbaumstraße 23 wurde im vergangenen Monat verkauft“, teilt Stadtsprecherin Corinna Hiss auf Anfrage mit. „Gemäß den kaufvertraglichen Regelungen ist das Gebäude innerhalb von zwei Jahren ab dem Tag der notariellen Beurkundung zu errichten.“
Das andere Grundstück, näher an den Feldern gelegen, werde weiter über das städtische Bewerbungsverfahren an vorgemerkte Interessenten angeboten. Von denen gebe es mehrere, es sei aber noch zum keinem Vertragsabschluss gekommen.
Baurechtlich zulässig sind hier nur 1,5-stockige Häuser
Baurechtlich zulässig sind an dieser Stelle laut Hiss nur 1,5-stockige Häuser, also mit ausgebautem Dachgeschoss. Die Wände dürfen maximal 4,2 Meter, der Dachfirst darf höchstens 8,4 Meter hoch sein (von der Straßenhöhe aus gemessen).
Erschlossen sind die Grundstücke schon seit knapp zwei Jahren. Der gesamte Straßenabschnitt wurde neu gemacht und deutlich verschönert, etwa mit besonderen Pflastersteinen und Grünflächen. Für Verwunderung sorgte indes vor allem, dass daraus eine Spielstraße gemacht wurde – obwohl dort zwischenzeitlich gar keine Kinder lebten. Zur Begründung heißt es von Hiss: „Eine strikte Trennung von Fahrbahn und Gehweg war aufgrund der engen Platzverhältnisse nicht sinnvoll, weshalb entschieden wurde, in diesem Abschnitt einen verkehrsberuhigten Bereich festzulegen.“ Die rechtlichen Voraussetzungen dafür seien an dieser Stelle erfüllt.
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