Städtebau

Heddesheimer Fitness-Studio nachträglich genehmigt

Der Bauausschuss in Heddesheim genehmigt ein Fitnessstudio nachträglich und ermöglicht ein Walmdach auf einem Neubau. Nur bei der Größe von Gauben bleiben die Gemeinderäte hart.

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Martin Tangl
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Nachträglich genehmigt: Das Fitness-Studio in der Heddesheimer Lessingstraße. © Martin Tangl

Heddesheim. Einstimmiges Einvernehmen: Der Bauausschuss des Heddesheimer Gemeinderates hat mit einer Ausnahme am Montagabend allen aktuellen Bauanträgen eine Genehmigung erteilt. Der Besitzer eines Fitness-Studios in der Lessingstraße darf jetzt seine Muckibude nach mehr als 15 Jahren endlich mit einer für sein Unternehmen zulässigen Genehmigung betreiben.

Es mutet schon etwas skurril an, dass für das seit vielen Jahren bestehende Fitness-Studio bislang keine Baugenehmigung vorliegt. „Es ist jetzt bekannt geworden, dass damals keine Nutzungsänderung beantragt und keine Baugenehmigung erteilt wurde“, informierte Bauamtsleiter Christian Pörsch die Mitglieder des Ausschusses. Darauf habe der Rhein-Neckar-Kreis jetzt hingewiesen. Das eingeschossige Gebäude wurde in den 1970er Jahren als Ladengeschäft genehmigt und als Lebensmittel- und Getränkemarkt genutzt. Doch dann wurden die Räume seit mehr als einem Jahrzehnt mit einem Fitness-Studio belegt. „Wir haben aber jetzt keine Bedenken, nun die Nutzungsänderung vorzunehmen“, betonte Pörsch. Der aktuelle Antrag diene nur dem Zweck, den Status quo, die Räumlichkeiten in ihrer heutigen Form nachträglich zu genehmigen. Das Fitness-Studio laufe seit Jahren störungsfrei, Beschwerden aus der Nachbarschaft seien nicht bekannt. Auch seien „nicht störende Gewerbebetriebe“ in reinen Wohngebieten wie hier in der Lessingstraße ausnahmsweise zulässig. Bürgermeister Achim Weitz unterstützte den Antrag, der Ausschuss erklärte einstimmig sein Einvernehmen.

Eigentümer darf Walmdach auf Neubau setzen

Ebenfalls ohne Probleme wurde einem Neubau in der Badener Straße ein Walmdach genehmigt. Zwar sei das auf diesem Grundstück laut Bebauungsplan nicht zugelassen, „Warum? Das weiß keiner“, gestand Pörsch. Weil es aber in der Nachbarschaft schon Walmdächer gibt, darf jetzt auch der Eigentümer ein solches Dach auf seinen Neubau setzen.

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Gravierende Veränderungen wird es an der Ecke Muckensturmer-/ Memelstraße geben. Ein alter Gewerbebetrieb wird hier abgerissen und durch drei zweigeschossige Doppelhäuser und ein frei stehendes Einfamilienhaus, alle mit Flachdach, ersetzt. „Wir freuen uns über diese städtebauliche Aufwertung“, erklärte der Bürgermeister. Auch hier war er sich mit den Kolleginnen und Kollegen im Ausschuss einig.

Gauben dürfen maximal drei Meter breit sein

Bei einem Dauerthema bei Bauanträgen blieben die Gemeinderäte dann konsequent. „Den Gaubenbeschluss gibt es – und er bleibt bestehen“, lautete die einhellige Meinung. So darf der Eigentümer eines Wohnhauses in der Holunderstraße seinen Dachraum nicht mit einer 3,60 Meter breiten „Schleppgaube“ ausbauen. Zwar hat der Gemeinderat mittlerweile zur Schaffung zusätzlichen Wohnraums circa drei Meter breite Gauben zugelassen, doch größer dürfen diese Dachaufsätze nicht sein. Ulrich Kettner (Grüne) verwies zwar auf die Knappheit von Wohnraum und die Möglichkeit, durch einen Dachausbau zusätzliche Wohnflächen zu schaffen. Deshalb könne der Gemeinderat ja durchaus über seinen „Gaubenbeschluss“ nochmal nachdenken. Sein Kollege Daniel Gerstner (SPD) gab dem Antragsteller den Tipp, statt einer 3,60 Meter breiten doch zwei kleinere Gauben aufs Dach zu setzen.

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