Rheindamm

Baumfällungen wegen Spundwand am Rheindamm in Mannheim-Lindenhof?

Etwas überraschend bezeichnet das Regierungspräsidium Karlsruhe eine Spundwand als widerstandsfähige Bauweise. Sind damit die Baumfällungen bei der geplanten Rheindammsanierung im Mannheimer Stadtteil Lindenhof vom Tisch?

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Stefanie Ball
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Blick auf den Rheindamm in Höhe der Kleingärten in Neckarau. Solange das Regierungspräsidium auf einer Dammverteidigung pocht, ist kein Baum gerettet. © Stefanie Ball

Mannheim. Was ist eigentlich los beim Rheindamm? Nichts! Das Regierungspräsidium (RP) Karlsruhe prüft die Alternative einer statisch selbsttragenden Spundwand, das nehme einige Zeit in Anspruch, wie eine Sprecherin der Behörde am Mittwoch mitteilte. Beispielsweise müssten Bohrungen am Dammkörper durchgeführt werden, um Informationen über die Bodenbeschaffenheit in größerer Tiefe zu gewinnen. Mit diesen und anderen Untersuchungen werde nach den Sommerferien begonnen.

Zur Erinnerung: Anfang des Jahres hatte das RP, das im Rahmen eines vom Land Baden-Württemberg erlassenen Hochwasserschutzprogramms ein vier Kilometer langes Stück des Damms zwischen Großkraftwerk und Lindenhof sanieren will, erklärt, es werde die Möglichkeit einer Spundwand prüfen.

Bislang hieß es: der Damm wird in Erdbauweise errichtet

Bislang hatte es immer geheißen, der neue Damm werde in Erdbauweise errichtet - was das Fällen vieler Bäume im Waldpark zur Folge gehabt hätte. Denn bei einem solchen Erddamm sind rechts und links baumfreie Zone vorgesehen. Die Stadt Mannheim hatte sich allerdings schon länger für eine Spundwand-Lösung ausgesprochen.

Sie hat in der Sache aber nicht zu entscheiden, sondern genehmigt wird das Vorhaben von der Unteren Wasserbehörde. Diese arbeitet weisungsungebunden, sie kann aber Hinweise annehmen - und einen solchen Hinweis hatte ihr die Stadtverwaltung Anfang des Jahres gegeben, eben dem Regierungspräsidium doch nahezulegen, Alternativen zu prüfen.

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Alles reichlich kompliziert, und gleichzeitig ging im Frühjahr noch ein Verfahren vor dem Verwaltungsgerichtshof (VGH) Mannheim zu Ende, in dem die Stadt Rheinstetten wegen eines geplanten Hochwasserpolders geklagt hatte. Im Kern ging es dabei um Überflutungsflächen, wozu allerdings auch der Bau beziehungsweise die Erneuerung von Dämmen gehörte.

Die Verwaltungsrichter gaben den Klagen der Stadt Rheinstetten und einer Bürgerinitiave teilweise statt. Aufgehoben wurde der Planfeststellungsbeschluss allerdings nicht, er bleibt nur nicht vollziehbar, solange die Mängel nicht aufgehoben sind.

Was sind die Mängel? Wie aus den Urteilsgründen hervorgeht, moniert der VGH, dass bei den Planungen die Möglichkeit einer weniger flächenintensiven Ausgestaltung des Dammes - zum Beispiel als befahrbare Spundwand - nicht ausreichend untersucht worden sei. Die Variante einer Spundwand sei auf „nicht tragfähiger Entscheidungsgrundlage“ abgelehnt worden, heißt es.

Vorhabenträger der Rheindammsanierung in Mannheim: Regierungspräsidium Karlsruhe

Auch würden die Belange der Dammverteidigung bzw. Dammsanierung, wenn ein Hochwasser eingetreten ist, sowie der Betriebssicherheit und des Arbeitsschutzes „lediglich abstrakt gewichtet“, ohne sie den Vorteilen einer „schlankeren“ Bauform - nämlich ein Damm, in dem nur eine Spundwand eingezogen wird - konkret gegenüberzustellen.

Zur Erklärung: Genehmigungsverfahren für größere Vorhaben nennen sich Planfeststellungsverfahren, der letzte Schritt ist der Planfeststellungsbeschluss, das heißt, die für das jeweilige Vorhaben zuständige Behörde genehmigt den Plan. Im Falle der Rheindammsanierung in Mannheim ist der Vorhabenträger das Regierungspräsidium Karlsruhe; die Behörde, die das Vorhaben genehmigen muss, ist die Untere Wasserbehörde der Stadt Mannheim.

Die Stadt Mannheim kann sich als sogenannter Träger öffentlicher Belange aber auch gegen das Vorhaben wenden, sie hat also mehrere Hüte auf - direkten Einfluss auf die Entscheidung der Unteren Wasserbehörde hat sie nicht.

Ob nun das Urteil des VGH Folgen für die Mannheimer Dammsanierung haben könnte, bleibt offen. Die Initiative Waldpark Mannheim, die sich gemeinsam mit der Bürger-Interessen-Gemeinschaft (BIG) Lindenhof, seit Jahren vehement für eine Alternative zum geplanten Erddamm einsetzt, um so die Baumbestände im Waldpark zu schonen, gibt sich jedenfalls optimistisch: Der VGH Baden-Württemberg habe das Kernargument des Regierungspräsidiums Karlsruhe für die geplanten Abholzungen entkräftet - nämlich, dass bei einer Spundwand eine Deichverteidigung erforderlich ist.

Tatsächlich folgen die VGH-Richter hier der Argumentation befragter Sachverständiger, wonach dies gerade nicht der Fall sei, eine Spundwand müsse nicht verteidigt werden. Auch bei eventuellen Schäden am Damm müssten nicht gleich Sofortmaßnahmen eingeleitet werden.

Wenn jetzt doch die Spundwand kommt, sind keine Bäume gerettet

Das ist aber letztlich der springende Punkt: Denn selbst wenn sich das Regierungspräsidium im Rahmen seiner jetzigen Prüfungen doch noch für eine Spundwand entscheidet, sind keine Bäume gerettet. Denn die sollen auf und neben dem Damm trotzdem gefällt werden, um zu verhindern, dass Einsatzkräfte bei der Deichverteidigung durch herabfallende Äste oder umstürzende Bäume gefährdet werden. So bezeichnet die Karlsruher Behörde in einer gestern versandten Pressemitteilung die Spundwand - etwas überraschend - als „widerstandsfähige Bauweise“, die insgesamt eine noch höhere Sicherheit zur Folge haben werde. Gleich im nächsten Satz aber heißt es: „Inwieweit diese Bauweise dann zu einem geringeren Eingriff in den Baumbestand führen würde, wird ebenso geprüft.“

Freie Autorin

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