Hochwasserschutz

Wie es mit der Sanierung des Mannheimer Rheindamms weitergeht

Die Stadt Mannheim hat die förmliche Offenlage der Sanierungspläne für den Rheindamm bekannt gemacht. Wir haben zusammengefasst, was das für den Erhalt der Bäume am Damm bedeutet und welcher Schritt als nächstes folgt

Von 
Thorsten Langscheid
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Herbststimmung am Rheindamm (die Aufnahme entstand auf Höhe der Speyerer Strasse). Auch in diesem Bereich sollen Bäume gefällt werden. © Thomas Rittelmann

Mannheim. Die Stadtverwaltung legt nun die Unterlagen für die Sanierung des Rheindamms öffentlich aus. Zudem gibt die Stadtverwaltung ein Gutachten zum Thema Erhaltung der Bäume am Damm in Auftrag, das noch vor Ablauf der Einspruchsfrist erwartet wird, wie die zuständige Umweltbürgermeisterin Diana Pretzell (Grüne) am Mittwoch im Ausschuss für Umwelt und Technik (AUT) des Gemeindertas mitteilte. Damit geht das sogenannte Planfeststellungsverfahren für das Vorhaben, dessen Kosten zuletzt auf rund 15,5 Millionen Euro geschätzt wurden, in die nächste, entscheidende Phase.

Wie geht es nun weiter?

Nach der Bekanntmachungsfrist von einer Woche liegen die Pläne ab Donnerstag, 20. Oktober bis einschließlich Montag, 21. November, öffentlich zur Einsichtnahme aus. Und zwar im Erdgeschoß des Technischen Rathauses in der Glücksteinallee 11, jeweils montags bis freitags von acht bis 18 Uhr. Eine Anmeldung zur Einsicht ist nicht erforderlich.

Zudem kann man sich die Unterlagen während der Offenlage auf den Internetseiten www.mannheim.de/rheindamm sowie www.uvp-verbund.de jeweils unter dem Suchbegriff „Mannheim Rheinhochwasserdamm“ herunterladen.

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Wie kann man Einwendungen erheben?

Einwendungen gegen die Planung können von jedem, dessen Belange durch die Dammsanierung berührt werden, vom 20. Oktober an bis einschließlich Mittwoch, 21. Dezember erhoben werden. Damit kann sich praktisch jedermann an dem Verfahren beteiligen. Einwendungen müssen in schriftlicher Form - oder mündlich zur Niederschrift im Technischen Rathaus - erhoben werden. Maßgebich ist dabei das Datum des Eingangs der Einwendung bei der Stadt, nicht das Datum desPoststempels.

In der Einwendung sollte deutlich gemacht werden, welche Belange des Einwenders genau von der Dammsanierung berührt werden. Die Stadtverwaltung bittet zudem, die Einwendungen an die Stadtverwaltung, Fachbereich Klima, Natur, Umwelt, Glücksteinallee 11, 68163 Mannheim, mit Betreff „Ertüchtigung RHWD XXXIX“ sowie dem Aktenzeichen „202110543“ und gegebenenfalls die Flurstücknummer der betroffenen Grundstücke anzugeben.

Was geschieht mit den Einwendungen?

Nach der Offenlage und der Einwendungsfrist bis kurz vor Weihnachten wird die Stadt Mannheim alle Einwendungen „sortieren und katalogisieren“, wie Jürgen Hammer, im Rathaus für Umwelt- und Arbeitsschutz zuständig, dem Gemeinderatsausschuss erläuterte. Im Verlauf des kommenden Jahres wird dann ein öffentlicher Erörterungstermin angesetzt, in dem alle beteiligten - also die Stadt sowohl in ihrer Rolle als zuständige Genehmigungsbehörde als auch in der Rolle als betroffene Kommune, alle Einwender sowie das Regierungspräsidium Karlsruhe Planunterlagen und Einwendungen Schritt für Schritt durchgehen.

Erst danach kann dann eine Genehmigung durch die Stadt erteilt bzw verweigert werden. Als realistisch gilt eine Genehmigung unter Auflagen, gegen die beispielsweise von Seiten der Bürgerinitiativen, auch der Rechtsweg beschritten werden könnte.

Was sagen die Bürgerinitiativen zur Plan-Offenlage?

Die Initiative „Waldpark Mannheim“ setzt darauf, „dass viele qualifizierte Stellungnahmen von Natur- und Umweltverbänden und zahlreiche Einwendungen aus der Bevölkerung eingereicht werden“, wie Sprecherin Sabine Jinschek mitteilte. „Hoffentlich hagelt es Proteste. Wenn die Bagger erst rollen, ist es zu spät“, so Jinschek. Nun hätten die Bürger im formalen Verfahren die Chance, gehört zu werden und sich „gegen das absurde, natur- und klimaschädliche Vorhaben des Landes zu wehren“, so die Initiative weiter.

Bezirksbeirat Wolf Engelen (FDP), der auch als Aktiver in der Bürger-Interessengemeischaft (BIG) Lindenhof aktiv ist, dankte der Stadtverwaltung, dass mit der Untersuchung zum Schutz der Bäume der Gutachter Ronald Haselsteiner beauftragt wurde. Nach dessen Einschätzung könne – beim Einbau einer Spundwand in den bestehenden Damm – ein Großteil der Bäume am Rheindamm erhalten werden.

Die BIG hatte am Donnerstag dazu aufgerufen, „aktiv die Möglichkeit zu nutzen, etwas gegen die Kahlschlagpläne“ des Landes zu unternehmen: „Unser Erfolg ist nicht garantiert, aber die Chancen steigen auch mit Ihrem Engagement“, heißt es in dem Appell.

Redaktion koordiniert die Berichte aus den Mannheimer Stadtteilen.

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