Mannheimer Oberbürgermeister

Was die gescheiterte Wahl-Klage nun für OB-Specht bedeutet

Amtsinhaber Christian Specht kann aufatmen: Der Rechtsstreit um die Mannheimer OB-Wahl ist beendet.  Doch ob der Kläger nun wirklich Ruhe geben wird, ist noch offen

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Steffen Mack
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Christian Specht, hier am 19. Januar im Moll-Gymnasium. © Christoph Blüthner

Mannheim. Jetzt ist Christian Specht auch hochoffiziell sowie mit allen damit verbundenen Rechten Mannheimer Stadtoberhaupt. Bisher übte er sein Amt nur als sogenannter bestellter Oberbürgermeister aus, weil um die Wahl noch ein Rechtsstreit lief. Doch dieser ist seit Montag beendet. Da gab der baden-württembergische Verwaltungsgerichtshof (VGH) bekannt, den Einspruch eines Bürgers nun endgültig abgewiesen zu haben.

Rechtsstreit beendet: Christian Specht mit allen Rechten Mannheimer OB

Für Specht bedeutet das unter anderem, dass er fortan im Gemeinderat selbst stimmberechtigt ist. Kraft Amtes fungiert er bereits als dessen Vorsitzender. Mit ihm hat das Gremium 49 Mitglieder, bei einem Patt könnte künftig also das Votum des Oberbürgermeisters den Ausschlag geben. In der Praxis passiert das allerdings höchstselten. Eine konkrete Folge des VGH-Beschlusses ist jedoch, dass der Christdemokrat in der nächsten Sitzung des Gemeinderats am 6. Februar offiziell in seinem neuen Amt verpflichtet wird.

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200 Euro Ordnungsgeld gegen Kläger

Der Erste Senat in der Mannheimer Schubertstraße wies am Montag den Antrag auf Zulassung einer Berufung gegen das erstinstanzliche Urteil ab. Im November war der Kläger bereits vor dem Karlsruher Verwaltungsgericht gescheitert. Wegen „ungebührlichen Verhaltens“ in der damaligen Verhandlung verhängte der Vorsitzende Richter gegen ihn ein Ordnungsgeld von 200 Euro. Inhaltlich hatte er unter anderem angezweifelt, dass in Wahllokalen ein Personalausweis oder Reisepass zu einer legitimen Identifikation ausreiche.

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Rund zwei Wochen später störte der Mann eine Gemeinderatssitzung im Technischen Rathaus, indem er etwa versuchte, Umweltdezernentin Diana Pretzell ihr Mikrofon wegzunehmen. Er wurde aus dem Saal gedrängt und die Polizei verständigt, die gegen ihn einen Platzverweis aussprach. Zu den Etatverhandlungen Mitte Dezember erschien der Kläger dann auch im Stadthaus. Dort stand aber ein Security-Mitarbeiter vor dem Ratssaal, Zuschauer dürfen in N 1 nur auf die Empore.

Redaktion Steffen Mack schreibt als Reporter über Mannheimer Themen

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