Mannheim. Der Wahleinspruch eines Bürgers gegen die Oberbürgermeisterwahl der Stadt Mannheim ist zurückgewiesen worden. Wie der Verwaltungsgerichtshof am Montag mitteilt, ist damit das Urteil rechtskräftig und die Oberbürgermeisterwahl gültig. Das Urteil des Verwaltungsgerichts Karlsruhe vom 10. Oktober 2023 ist damit bestätigt worden. Ein Bürger hatte im vergangenen Jahr dagegen Klage eingereicht, welche der Verwaltungsgerichtshof nun zurückwies.
Wahleinspruch rechtskräftig zurückgewiesen: Das ist die Begründung
Zur Begründung hat der Erste Senat ausgeführt, dass der Antrag auf Zulassung der Berufung nicht in der von der Prozessordnung vorgesehenen Weise durch den Prozessbevollmächtigten des Klägers begründet worden sei. In Verfahren vor dem Verwaltungsgerichtshof ist die Vertretung durch einen Rechtsanwalt erforderlich, dieser muss die Begründung des Rechtsmittels selbst verfasst haben.
Dies sei laut Mitteilung des Verwaltungsgerichtshofs nur der Fall, wenn er den Inhalt des Schriftsatzes selbst gesichtet, geprüft und rechtlich durchdrungen hat. Vorliegend habe der Rechtsanwalt in tatsächlicher und rechtlicher Hinsicht ungeprüft den Vortrag des Klägers übernommen und darauf verwiesen, dass die Auffassung des Klägers und nicht seine eigene wiedergegeben werde. Dies sei in Verfahren vor dem Verwaltungsgerichtshof nicht zulässig, heißt es weiter.
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