Mannheim. Angesichts der Ergebnisse bei den Kommunalwahlen in Baden-Württemberg als auch in Rheinland-Pfalz, hat der Mannheimer Seniorenrat das Land Baden-Württemberg aufgefordert, das Kommunalwahlrecht zu ändern. Das hat er in einer Presseinformation mitgeteilt. „Es kann und darf nicht sein, dass kleine Bevölkerungsinteressengruppen in einer Stadt oder in einem Kreis wichtige politische Gemeinwohl-Gestaltungserfordernisse nicht zulassen beziehungsweise verhindern.“ Es gehe um politische Bevölkerungsinteressengruppen mit Stimmenanteil von ein bis zwei Prozentpunkten. „Das heißt nämlich, dass sinnvolle und notwendige Herausforderungen bei den Zukunfts- und Infrastrukturaufgaben nicht realisiert werden können. Dafür gibt es bereits viele negative Beispiele in der gesamten Region Rhein-Neckar, die uns mit Sorge erfüllen“, so der Rat.
Mannheimer Seniorenrat: Aus Weimarer Zeit für heute lernen
Das sei, teilt der Rat ungeachtet seiner „parteipolitischen Neutralität“ mit, „ein nicht akzeptabler Zustand“, der auch Bürokratie stärke aber deren gebotene Kontrolle vernachlässige und schmälere. Die Senioren seien gerade „aus historischer und menschlicher Erfahrung heraus Unterstützer, Wahrer der Selbstverwaltung der Kommune“. Und zwar so, wie in Artikel 28, Absatz 2 des Grundgesetzes gewährleistet werde. Daran darf nicht gerüttelt werden.“Daran darf nicht gerüttelt werden.“ Doch es sorge etwa das Auszählverfahren gemäß Verhältniswahlrecht für „schwer zu führende und schwer regierbare“ Städte, Kreise und Kommunen. Der Seniorenrat fordert, eine dreiprozentige Wahlergebnishürde/Prozentklausel im Kommunalwahlrecht zu verankern. „Bürgervertreter in einer Kommune zu sein heißt, in die örtliche Führungsaufgabe gewählt zu sein. Der Gemeinderat oder Kreistag ist ein Gestaltungsgremium und kein Verhinderungsinstrument für eigene egoistische politische Interessen“, wird der Rat deutlich.
„Die geschichtliche Erfahrung der Weimarer Zeit vor nunmehr 100 Jahren lehrt, auch die Demokratie in der Kommune, auf der untersten Ebene staatlichen Handelns, muss vor Fehlentwicklungen geschützt werden.“ Beispielhaft nennt der Rat, es seien in Pforzheim 17, Heidelberg 14, Stuttgart 14, Mannheim zwölf, Ludwigshafen zehn Parteien und Gruppierungen im Rat vertreten.
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