Mannheim. Acht Jahre Haft wegen heimtückischen Mordversuchs forderte am Dienstag die Staatsanwältin im Prozess gegen Actay G.. Heimtückisch deshalb, weil der Türke seine Tat geplant habe und das Opfer völlig unvorbereitet gewesen sei, als G. am 14. Juli vor einem Café mehrfach auf K. einstach. Dieser Mann und der Angeklagte hatten zuvor in einem Café an verschiedenen Tischen Karten gespielt. G. holte wohl kurz vor der Tat ein Messer aus einer Bäckerei, in der er arbeitete, und spielte weiter. Dann wandte er sich an K., legte ihm freundschaftlich den Arm um die Schulter und bat ihn, kurz zu einem Gespräch nach draußen zu kommen. Das belegen Aufnahmen einer Überwachungskamera im Café und Zeugenaussagen.
Rippe gebrochen
Für die folgende Szene gibt es keine Kameraaufzeichnungen mehr: Das spätere Opfer, das den Angeklagten nicht gekannt haben soll, sei diesem arglos nach draußen gefolgt. Dort soll der Angeklagte zunächst gefragt haben, ob der ihn nicht erkenne, was der Mann – auch nach wiederholter Nachfrage durch den Angeklagten – verneint habe. „Jetzt wirst du mich kennenlernen!“, habe G. gesagt, ihn am Kragen gepackt, sein Messer gezogen und ihm einen Stich in den linken Brustkorb versetzt – die Anklage geht von Tötungsvorsatz aus. Es folgten weitere Stiche und Verletzungen vom Hals bis zur Hüfte. Der erste Stich in den Brustkorb war mit solch einer Kraft ausgeführt worden, dass eine Rippe brach.
Die Staatsanwältin geht davon aus, dass sich Actay G. für einen rund ein Jahr früher erfolgten Angriff auf sich rächen wollte. Damals war G. möglicherweise von fünf Männern verprügelt worden. Die jetzt ermittelnde Kriminalpolizei konnte dies allerdings nicht bestätigen.
Am Dienstag sagte eine Mitarbeiterin des Heidelberger Instituts für Rechtsmedizin am Landgericht aus: Der Stich in die Lunge hätte tödlich sein können, es habe aber keine konkrete Lebensgefahr bestanden. Beim Opfer seien weder Alkohol noch Drogen nachweisbar gewesen, der Täter hatte knapp 0,8 Promille Alkohol im Blut.
Rechtsanwalt Thomas Dominkovic hatte eine Erklärung seines Mandanten verlesen, in der dieser die Tat zugab. Ihm sei jedoch nicht bewusst gewesen, sein Opfer lebensgefährlich verletzt zu haben. Er habe das Messer freiwillig fallenlassen, obwohl er die Tat hätte fortsetzen können. Dagegen sprechen jedoch frühere Zeugenaussagen: Obwohl das Opfer um Hilfe gerufen hatte und ein Mann herbeigeeilt war, soll der Angeklagte weiterhin auf sein Opfer eingestochen haben. G. hörte wohl erst auf, als ihn zwei Männer an weiteren Stichen hinderten. Die Staatsanwältin geht davon aus, dass das Messer erst fiel, als weitere Taten nicht mehr möglich waren. Der Strafrahmen bei ähnlichen Taten liege zwischen nicht unter drei und 15 Jahren Haft.
Eine an den Ermittlungen beteiligte Polizistin erklärte am Dienstag, dass Actay G. bei seinem Arbeitgeber als zuverlässig galt und es mit ihm in zehn Jahren keine Probleme gegeben habe. Ob das Tatmesser aus der Bäckerei stammt, habe der Inhaber nicht bestätigen können. Der Prozess am Landgericht wird am Montag, 21. Februar, um 9 Uhr fortgesetzt. Zunächst wird es wohl die Plädoyers der Rechtsanwälte geben und nachmittags das Urteil.
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