Justiz

Brutaler Überfall und Falschgeld - Prozess am Landgericht Heidelberg gegen zwei Männer

Wegen versuchter räuberischer Erpressung müssen sich zwei Männer am Montag weiter vor dem Heidelberger Landgericht verantworten.

Von 
Michaela Roßner
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Der Prozess wird vor dem Heidelberger Landgericht verhandelt. © Uli Deck/ dpa

Heidelberg. Weil sie am 8. Dezember 2021 einen Mann in seiner Wohnung in Heidelberg überfallen haben sollen, müssen sich am Montag zwei Männer vor einem Schöffengericht des Heidelberger Landgerichts verantworten. Die Staatsanwaltschaft wirft den Angeklagten unter anderem den Versuch der schweren räuberischen Erpressung vor. Beim Prozessauftakt vor einer Woche hatte einer der Angeklagten Angaben gemacht. 

Nachdem das Opfer die Tür zu seiner Wohnung geöffnet hatte, sollen die beiden Angreifer hineingestürmt sein und Drogen und Geld verlangt haben. Einer der Männer soll den Wohnungsinhaber in den „Schwitzkasten“ genommen haben, während der andere ihn mit einem Messer bedrohte und mit einem Schlagstock malträtierte. Mit der Drohung, ihm einen Finger abschneiden zu wollen, verliehen die Angreifer ihrer Forderung Nachdruck. Als der leicht Verletzte seinen aggressiven Besuchern einen leeren Geldbeutel zeigte und versicherte, weder Geld noch Drogen zu besitzen, verließen die Männer die Wohnung wieder.

Räuberische Erpressung

  • Erpressung wird im Strafgesetzbuch in Paragraf 253 behandelt: „Wer einen Menschen rechtswidrig mit Gewalt oder durch Drohung mit einem empfindlichen Übel zu einer Handlung, Duldung oder Unterlassung nötigt ... wird mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe bestraft“, heißt es in Absatz 1.
  • Räuberische Erpressung regelt Paragraf 250: „Wird die Erpressung durch Gewalt gegen eine Person oder unter Anwendung von Drohungen mit gegenwärtiger Gefahr für Leib oder Leben begangen, so ist der Täter glich einem Räuber zu bestrafen.“
  • Auf Raub (Paragraf 249) – Wegnahme einer Sache unter Drohungen für Leib und Leben – steht Freiheitsstrafe nicht unter einem Jahr, in minderschweren Fällen von sechs Monaten bis zu fünf Jahren. 

Mit Falschgeld Taxifahrer bezahlt

Einer der beiden Angeklagten, ein 33-Jähriger,  soll außerdem Ende September 2021 einen Taxifahrer mit einem falschen 50-Euro-Schein bezahlt haben.

„Natürlich“ erinnere er sich daran, berichtete der Taxifahrer nun dem Gericht als Zeuge. Er sei mit Wechselgeld zur Nachtschicht gekommen, habe aber keinen 50 Euro Schein mitgebracht. Bei  zwei Fahrten sei er in der Nacht mit jeweils 50 Euro bezahlt worden. „Als morgens am Hauptbahnhof die Bäckerei aufmachte, wollte ich einen Kaffee kaufen und den Schein wechseln. Da fühlte er sich so komisch an.“ Der Verdacht bestätigte sich bei der Prüfung in einem Gerät der Bäckerei und er ging sofort zur Polizei.   

In der Nacht habe er drei Männer von Eppelheim in die Südstadt gefahren. Sie berichteten, dass sie am Ziel in einer Wohnung Geld holen müssten, um die Fahrt zu bezahlen. „Ich hatte ein schlechtes Gefühl: Wenn einer einsteigt ohne Geld, muss man aufpassen.“ Zwei Männer seien in die Wohnung in der Römerstraße gegangen, der dritte sei im Auto geblieben. Einer sei zurückgekommen und habe den 50 Euro übergeben. Den dritten Mann habe er noch nach Leimen gefahren und seinem Kumpel vorher 20 Euro Geld rausgegeben.

Ein Experte des Polizeipräsidiums Mannheim bewertete diesen Schein und acht weitere, bei einem gesondert verfolgten Mann gefundene, die zum Teil Fingerabdrücke des hier angeklagten 33-Jährigen zeigten, als von der Qualität eher durchschnittliche Falsifikate, die mit einem Tintenstrahldrucker hergestellt worden sein sollen und im vergangenen Herbst rund 180 mal in Baden-Württemberg und knapp 30 mal im Bereich des Polizeipräsidiums Mannheim aufgetaucht waren. 

Im März und April 2022 kam der  heute 33-Jährige, der drogenabhängig sein soll, in einer anderen Sache mit der Polizei Kontakt, nachdem er offenbar seinen Arbeitgeber bestohlen hatte: Zeugen beobachteten, wie der Azubi Kupferabfälle aus dem Betrieb schaffte und an Dritte weitergab. Für die Hauptverhandlung, in der insgesamt 24 Zeugen und eine Sachverständige gehört werden sollen, sind insgesamt drei Prozesstage anberaumt. Die Fortsetzung ist für den 14. Juli geplant.

Redaktion Redakteurin Metropolregion/Heidelberg

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