Seit Dienstag, 30. Mai, hat die Stadt wieder ein Wahlbüro im Rathaus E 5 eingerichtet. Es wird bis zum 16. Juni geöffnet sein. Die Öffnungszeiten sind montags bis freitags von 8 bis 16 Uhr, donnerstags bis 18 Uhr. In der Woche vor der Wahl wird die Öffnungszeit täglich bis 18 Uhr verlängert. Das teilt die Stadt mit.
Das Wahlbüro ist die zentrale Anlaufstelle für alle Anliegen der Wahlberechtigten, insbesondere zur Prüfung der Eintragung ins Wählerverzeichnis und für die Ausgabe der Briefwahlunterlagen. Telefonisch ist das Wahlbüro unter der Nummer 0621/293 95 66 erreichbar. Weitere Informationen enthält auch die öffentliche Bekanntmachung zur Wahl, die auch in der aktuellen Amtsblatt-Ausgabe zu finden ist.
Wahlunterlagen alle verteilt
Alle rund 235 000 Mannheimer Wahlberechtigten haben inzwischen eine Wahlbenachrichtigung erhalten, wie die Stadt weiter mitteilt. In der Wahlbenachrichtigung wird auch mitgeteilt, in welchem Wahlgebäude am Wahltag von 8 bis 18 Uhr die Stimme abgegeben werden kann.
Wer glaubt, wahlberechtigt zu sein, aber keine Wahlbenachrichtigung erhalten hat, sollte das umgehend beim Wahlbüro telefonisch unter der Nummer 0621/293 95 66 überprüfen lassen, weil sonst eventuell nicht gewählt werden darf. Darauf weist die Stadt in ihrer Pressemitteilung ausdrücklich hin.
Briefwahl rechtzeitig beantragen
Auch die Briefwahl sollte rechtzeitig beantragt werden. „Telefonisch darf der Briefwahlantrag leider nicht gestellt werden, das ist gesetzlich verboten“, schreibt die Stadt in ihrer Mitteilung. Der vorbereitete Briefwahlantrag von der Wahlbenachrichtigung könne aber einfach per Post oder Fax (0621/293 95 90) ans Wahlbüro geschickt werden. Wer den Antrag jetzt gleich stelle, erhalte seine Unterlagen so rechtzeitig, dass auch genügend Zeit für die Rücksendung der Wahlbriefe bleibe. Am schnellsten gehe das online unter www.mannheim.de/wahlen.
Wer persönlich ins Wahlbüro kommt und den Ausweis oder den Pass vorlegt, könne dort direkt wählen. Briefwahlunterlagen dürften den Wahlberechtigten nur persönlich ausgehändigt oder zugestellt werden. Eine Ausnahme sei nur zulässig, wenn eine schriftliche Abholvollmacht – getrennt für jede Person – vorgelegt werde. Dies gelte auch für engste Angehörige. Auch diese Abholvollmacht ist auf der Wahlbenachrichtigung vorgedruckt.
Wahlinfo-App der Stadt
Mit der Wahlinfo-App der Stadt Mannheim gibt es unmittelbaren Zugriff auf umfangreiche Informationen. Sie informiert laut Verwaltung über grundlegende und aktuelle Themen, erinnert mithilfe von Push-Nachrichten an wichtige Termine und beantwortet viele Fragen, etwa diese: Wann findet die Wahl statt? Wie kann ich per Briefwahl wählen? Was, wenn ich kurz vor der Wahl umziehe? Wie lauten die amtlichen Endergebnisse?
Die barrierearme Anwendung ist sowohl für Android als auch iOS erhältlich und kann jederzeit kostenfrei über Google Play beziehungsweise den App Store installiert werden. kur/red
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