Justiz

Villa auf dem Lindenhof angezündet: So urteilt das Landgericht

Er soll zur Vergeltung die Villa seines Widersachers angezündet haben: Das Landgericht hat nun sein Urteil über einen Mann gesprochen, der laut eigener Aussage seine Emotionen nicht im Griff hatte

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Waltraud Kirsch-Mayer
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Der Verurteilte erhält eine Gefängnisstrafe. © Roland Schmellenkamp

Mannheim. Auch wenn der Vorwurf des versuchten Mordes fallen gelassen worden ist, bleibt Mustafa Y. in Haft. Die Schwurgerichtskammer verurteilt den Mittvierziger wegen zwei mittelschweren Fällen der Brandstiftung in Tateinheit mit Sachbeschädigung zu einer Gefängnisstrafe von drei Jahren und drei Monaten. Eine zentrale Rolle spielt: Der Angeklagte habe billigend in Kauf genommen, dass ein mittels Benzin an Fenster und Türvorbereich gelegtes Feuer auf die gesamte Villa hätte übergreifen können. Dass der Schaden mit rund 3000 Euro gering blieb, sei dem beherzten Flammenlöschen einer Nachbarin beziehungsweise der Haushälterin zu verdanken.

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Am vorigen Sitzungstag hatte die Staatsanwältin eine Gesamtstrafe von vier Jahren gefordert. Die Verteidigung hielt zwei Jahre auf Bewährung für angemessen. Bei der mündlichen Urteilsbegründung betont der Vorsitzende Richter Gerd Rackwitz, dass die Kammer zu dem Schluss gekommen sei: „Bewährung - das wäre einfach nicht die richtige Oktave gewesen.“ Ausführlich schildert der Richter, was sich wie nach Erkenntnissen der Beweisaufnahme in der letztjährigen Sommernacht vom 15. auf den 16. August abgespielt hat. Aufgrund von Videoaufnahmen und eines Geständnisses bestünden keinerlei Zweifel, dass es der Angeklagte war, der im Lindenhof-Nobelviertel an der Villa eines Landsmanns und erfolgreichen Unternehmers Benzin als Brandbeschleuniger verspritzt und angezündet hat. Das Landgericht geht davon aus, dass Mustafa Y. das dunkle Haus - ohne Innenbeleuchtung und mit heruntergelassenen Rollläden - für ferienbedingt verwaist hielt und keine Ahnung hatte, dass dort die Haushaltshilfe übernachtete. Das Gericht hält außerdem die Vorgeschichte als Motiv für nachvollziehbar.

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Während des Prozesses ist ein langjähriger Streit zwischen zwei ursprünglich befreundeten türkischen Familien aufgeblitzt - nämlich zwischen jener des Angeklagten und des Geschäftsmannes. Als Folge dieses schwelenden Konflikts, so behauptete Mustafa Y., soll das Lieferservice-Lokal seines Bruders im Stadtteil Sandhofen bei zwei üblen Attacken innerhalb eines Tages zerstört worden sein. Ob der in Mannheim wie im Ausland tätige Geschäftsmann aus der Gastronomie- und Casino-Branche tatsächlich hinter den polizeilich aktenkundigen Bistro-Verwüstungen gesteckt hat, vermochte das Verfahren trotz zahlreicher Zeugen nicht zu erkunden.

Angeklagter hatte „Emotionen nicht im Griff“

Allerdings nimmt die Kammer Mustafa Y. ab, dass dieser den Landsmann beziehungsweise dessen Bruder für den Drahtzieher gehalten hat und deshalb als „Zeichen der Vergeltung“ innerhalb einer Nacht zwei Brandanschläge auf die Lindenhof-Villa des Widersachers verübte. Als „völlig übertrieben“, so der Vorsitzende Richter, sehe man hingegen die Angaben des Angeklagten zu dessen Alkoholkonsum in der Tatnacht. Die Videoaufzeichnungen hätten festgehalten, dass der Feuerleger „völlig gerade“ gelaufen sei. Rackwitz: „Sie waren alkoholisiert, aber nicht mehr.“ Die Kammer verweist auf den medizinischen Gutachter, der von einer „uneingeschränkten Schuldfähigkeit“ sprach.

In seinem letzten Wort hatte sich der Mittvierziger bei allen Beteiligten entschuldigt und erklärt, seine Emotionen und seine Wut nicht im Griff gehabt zu haben.

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