Kriminalität

Vergewaltigungsurteil gegen Mannheimer Profisportler: Staatsanwaltschaft legt Revision ein

Ein Profisportler vergewaltigt eine junge Frau. Das Landgericht Mannheim fällt ein mildes Urteil, zu milde, findet die Staatsanwaltschaft und legt Revision ein.

Von 
Stefanie Ball
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Das Mannheimer Landgericht hatte den Profisportler zu einer Bewährungsstrafe verurteilt. © Stefanie Ball

Mannheim. Muss der Fall einer Vergewaltigung einer jungen Frau durch einen Profisportler in Mannheim neu verhandelt werden? Die Staatsanwaltschaft Mannheim hat gegen das Urteil jedenfalls Revision eingelegt, nach Vorliegen einer ausführlichen Urteilsbegründung durch das Landgericht wurden die Akten an die Generalbundesanwaltschaft übergeben. Nun muss das nächsthöhere Gericht, der Bundesgerichtshof (BGH), über den Fall entscheiden. Oder vielmehr das Urteil. Die Richter am BGH in Karlsruhe führen keine Beweisaufnahme durch, es wird allein das Urteil auf Rechtsfehler überprüft. Im Ergebnis kann der BGH das Urteil bestätigen, in Teilen bestätigen oder die Sache an eine andere Kammer des Mannheimer Landgerichts zur Neuverhandlung zurückverweisen.

Das Landgericht Mannheim hatte den 29-jährigen Mann bei einem Prozess im Frühjahr dieses Jahres zu einer Bewährungsstrafe von einem Jahr und zehn Monaten verurteilt. Die Staatsanwaltschaft hatte eine Freiheitsstrafe von dreieinhalb Jahren gefordert.

Gericht hält Vergewaltigung während eines Vereinsfestes für erwiesen

Als Grund für die Revision nannte eine Sprecherin der Staatsanwaltschaft die erhebliche Abweichung des Strafmaßes von dieser Forderung. Das Gericht hatte es als erwiesen angesehen, dass der Mann eine Sportkameradin während eines Vereinsfestes in einem Auto vergewaltigt hatte. Der Vorfall ereignete sich im Oktober 2022, die Frau war damals 20 Jahre alt. In dem Verfahren war sie als Nebenklägerin aufgetreten. Neben der Vergewaltigung hatte der Mann zwei weitere Frauen belästigt beziehungsweise war sexuell übergriffig geworden, auch das bezweifelte das Gericht nicht.

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Trotzdem fiel das Urteil vergleichsweise milde aus - einer der Gründe, die die Strafkammer anführte, war die Alkoholisierung des Täters. So könne nicht ausgeschlossen werden, dass seine Fähigkeit, das Verhalten zu steuern, erheblich eingeschränkt gewesen sei. Ferner sprach die Kammer in ihrer mündlichen Urteilsbegründung von einer möglicherweise „charakterlichen Disposition, sich Frauen forsch zu nähern“. Der Profi-Sportler war von einem Mannheimer Verein eingekauft worden, er lebt inzwischen wieder in Lateinamerika.

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