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Unternehmen Parknotruf lässt nun in Mannheim von Privatparkplätzen abschleppen

Die App ist gratis, man muss nur seinen Parkplatz registrieren und Fotos hochladen, wenn ihn ein Auto blockiert. Dann veranlasst das Unternehmen Parknotruf das Abschleppen. Wie das abläuft

Von 
Steffen Mack
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Wer private Parkplätze blockiert, trägt nun in Mannheim ein höheres Abschlepp-Risiko. Denn ein Privatunternehmen bietet den Eigentümern hierfür kostenlos seine Dienste an. © istock

Mannheim. Das Unternehmen Parknotruf hat offensichtlich eine Marktlücke gefunden. Sind private Stellplätze oder Zufahrten von fremden Autos blockiert, ist das für die Betroffenen ärgerlich. Ordnungsamt oder - deutlich seltener - Polizei lassen in aller Regel allein im öffentlichen Raum abschleppen. Und nur, wenn etwa die Verkehrssicherheit beeinträchtigt ist oder andere Verkehrsteilnehmer behindert werden. Beauftragen Private eine Abschleppfirma, müssen sie die erstmal selbst bezahlen. Und tragen das Risiko, dass die Kosten an ihnen hängenbleiben.

Als Ausweg dient eine App, die Parknotruf gratis anbietet. Wer sie heruntergeladen und sich registriert hat, muss nur das Foto eines Fahrzeugs hochladen, das ihn am Nutzen seines Parkplatzes hindert. Dann übernimmt das Unternehmen alles Weitere, lässt also das betreffende Auto abschleppen und treibt das Geld dafür vom Halter ein. Damit hat der Kunde nicht nur nichts zu tun, es kostet ihn auch keinen Cent.

Kommentar Unternehmen Parknotruf hat eine Marktlücke auch in Mannheim gefunden

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Gegründet wurde das Unternehmen 2019 in Kiel, angeblich aus „eigener Parknot“. Laut Gründerin und Geschäftsführerin Nicole Frömming hat es bereits in mehr als 130 Städten insgesamt fast 38 000 Registrierte und ist deutschlandweit für mehr als 132 000 Parkplätze zuständig.

Ordnungsamt und Polizei wissen von den Aktivitäten noch nichts

„Nach etlichen Anfragen ist Parknotruf nun auch in Mannheim aktiv“, so Frömming. Registriert hätten sich bereits eine Arztpraxis, eine Fahrschule, eine Handwerks- und eine IT-Firma sowie rund 40 Einzelpersonen. Die Abschleppfirma, mit der das Unternehmen kooperiere, habe für es bislang sechs Autos entfernt. Hinzu kämen zwei Leerfahrten. Die würden ebenfalls in Rechnung gestellt, aber wie üblich nur mit der Hälfte des regulären Betrags.

Der beläuft sich laut Frömming zwischen 8 und 18 Uhr auf 335 Euro plus 32 Euro Verwaltungsgebühr, später werde es teuer (Parknotruf bietet seine Dienste rund um die Uhr an). Wenn Kommunen Abschleppfahrten in Auftrag gäben, sei der Preis üblicherweise günstiger.

In Mannheim werden dann tagsüber 308 Euro fällig, wie Stadtsprecherin Anja Kobbe auf Anfrage mitteilt. Darin seien 35 Euro Gebühren enthalten. Die Parknotruf-App sei dem Ordnungsamt nicht bekannt. „Jedem Bürger ist es selbst überlassen, gegen Missstände auf seinem Privatgrundstück vorzugehen.“

Juristischer Hintergrund

  • Wird jemandem sein Besitz entzogen oder er in der Nutzung gestört, handelt es sich laut Paragraf 858 Strafgesetzbuch um „verbotene Eigenmacht.
  • Dagegen hat der Betroffene gemäß den Paragrafen 859 und 860 ein Selbsthilferecht, das er auf andere übertragen kann.
  • So lässt sich das Unternehmen Parknotruf von Kunden damit beauftragen, ihre Parkplätze blockierende Autos abschleppen zu lassen.

Auch im Mannheimer Polizeipräsidium weiß man nach Auskunft von Sprecherin Sabine Abele nichts von den Aktivitäten jenes Unternehmens. Fürs Abschleppen sei im Regelfall aber auch das Ordnungsamt zuständig. Die Polizei werde nur informiert, falls sich Autofahrer wegen ihres verschwundenen Wagens an sie wendeten. Der Kontakt laufe in der Regel über die Abschleppfirmen.

Bei den von Parknotruf in Auftrag gegebenen Fällen geschah das laut Frömming bislang telefonisch. Nun habe man mit der Mannheimer Polizei auf deren Wunsch einen Automatismus per Mail vereinbart.

Großkunden können ab Herbst auch Verwarnungsgelder auslösen

Nach Beispielen für erfolgtes Abschleppen gefragt, nennt die Sprecherin etwa eine Arztpraxis, deren Patientenparkplätze schon vor der Öffnung belegt gewesen seien. Oder einen Laden, in dem gerade kein Kunde sei, aber auf allen drei Kundenparkplätzen Autos stünden.

Selbst im öffentlichen Raum könne Parknotruf tätig werden, wenn eine Ein- und Ausfahrt oder eine Garage blockiert sei. Dann handele es sich bereits um eine Besitzstörung, gegen die sich Private beziehungsweise von ihnen dazu ermächtigte Dritte wehren dürften. Dies gelte sogar bei gemieteten Stellplätzen. „Wir schleppen auch in Parkhäusern und Tiefgaragen ab.“

Manche Betroffene klagten zwar. Aber bis auf wenige Ausnahmen - etwa „willkürliche“ Amtsrichterentscheidungen - „gewinnen wir die allermeisten Fälle. Parknotruf ist grundsätzlich rechtlich auch nicht angreifbar“, so die Sprecherin. Sie verweist auf entsprechende Urteile, die das Unternehmen auf seiner Homepage veröffentlicht hat.

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Beim ADAC-Nordbaden heißt es zwar auf Anfrage, bisher lägen keine Mitgliederbeschwerden über Parknotruf vor. Der Unmut abgeschleppter Autofahrer dürfte gleichwohl groß sein. Vor einigen Jahren sorgte in Mannheim schon für vielfachen Ärger, dass ein von Supermärkten und anderen Kunden beauftragtes Unternehmen Verwarnungsgelder verhängt, wenn man auf ihren Parkplätzen seinen Wagen ohne die geforderte Parkscheibe abstellt.

Ab Herbst will Parknotruf ebenfalls ein Verwarnungsgeld in Höhe von 40 Euro anbieten, das über die App auszulösen ist. Es gebe dann auch vorgefertigte Zettel für die Windschutzscheibe, kündigt Frömming an. Der neue Service sei aber nur für Großkunden, insbesondere Wohnungsgesellschaften, Universitäten oder Schulen. „Damit je nach Eskalation oder bei Kapazitätsengpässen auch variiert werden kann.“

Redaktion Steffen Mack schreibt als Reporter über Mannheimer Themen

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