Justiz

Totschlag-Prozess in Mannheim: Angeklagte legen Revision ein

Nach dem Tod des polnischen Zeitarbeiters Piotr W. sind Mitte März zwei seiner Mitbewohner zu mehrjährigen Haftstrafen verurteilt worden. Nun haben die Männer Rechtsmittel gegen das Urteil eingelegt

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Die Angeklagten haben Revision gegen das Urteil eingelegt. © Michael Ruffler

Mannheim. Neue Entwicklungen im Fall des getöteten polnischen Zeitarbeiters Piotr W.: Mitte März hatte das Landgericht Mannheim zwei seiner Mitbewohner wegen Aussetzung mit Todesfolge zu mehrjährigen Haftstrafen verurteilt. Aussetzung bedeutet, einen Menschen in eine hilflose Lage zu versetzen - oder ihn in einer solchen im Stich zu lassen. Nun haben beide Angeklagte Revision eingelegt. Dies bestätigte ein Sprecher auf Anfrage dieser Redaktion. Dies bedeutet: Sobald die Urteilsbegründung der Kammer zu Ende geschrieben und zugestellt wurde, prüfen die Verteidiger der Männer die Urteilsbegründung auf Rechtsfehler. Diese werden dann in einer eigenen Begründung an den Bundesgerichtshof (BGH) weitergeleitet, der entscheiden muss, ob das Urteil Bestand hat, ganz oder teilweise aufgehoben wird.

Tagelanges Martyrium

Im Sommer 2022 hat der Tod des polnischen Zeitarbeiters Piotr W. in der Neckarstadt-West Schlagzeilen gemacht. W. war im Juli 2022 in einer Wohnung in der Neckarstadt-West tot aufgefunden worden, nur wenige Tage nach seinem Einzug in die Dachgeschoss-Wohnung in der Bürgermeister-Fuchs-Straße. Dort lebte der polnische Zeitarbeiter mit vier Landsleuten zusammen, darunter auch die beiden Angeklagten. Mitte Januar hatte der Prozess gegen die beiden Männer begonnen, die Staatsanwaltschaft warf ihnen Totschlag vor.

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Der Leichnam von Piotr W. trug laut Obduktion Spuren eines tagelangen Martyriums - etwa Verletzungen an Kehlkopf, Nasenbein und Augenhöhle. Weil viele seiner Rippen gebrochen waren, drang Luft zwischen seine Lunge und die Brustwand. Die Lunge konnte sich nicht mehr richtig ausdehnen - Piotr W. erstickte. Die Kammer verurteilte den älteren der beiden Angeklagten, einen 23-Jährigen zu fünf Jahren und neun Monaten Haft, den jüngeren der beiden Männer, einen 20-Jährigen nach Jugendstrafrecht zu dreieinhalb Jahren Freiheitsstrafe.

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