Wohnen

Streit um neuen Mannheimer Mietspiegel

Endlich liegt der neue Mietspiegel für Mannheim vor. Der Streit darüber geht dennoch weiter. Ein wesentlicher Akteur auf dem Immobilienmarkt spricht dem neuen Werk gar seine entscheidende Wirkung ab

Von 
Martin Geiger
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Mannheim. Lange ist der neue Mietspiegel erwartet worden, nun liegt er den Stadträtinnen und Stadträten vor – und trotzdem geht der Streit um das Werk weiter. Die Hintergründe.

Wie hoch sind die Mieten in Mannheim?

Der neue Mietspiegel weist zum 1. Juli 2022 einen durchschnittlichen Wert von 8,48 Euro pro Quadratmeter aus. Neben- und Heizkosten sind dabei nicht berücksichtigt.

Wie haben sich die Mieten zuletzt entwickelt?

2020 lag der Durchschnittswert bei 8,37 Euro. Damit haben sich die Mieten in Mannheim im Schnitt um 1,3 Prozent erhöht. Nach Angaben der Stadtverwaltung ist dies die geringste Steigerung seit 1990. Zum Vergleich: 2020 lag der Wert bei 8,6 Prozent, 2018 bei 9,4 Prozent.

Warum war der Anstieg dieses Mal so gering?

Genau kann das keiner sagen. Nach Angaben des zuständigen Abteilungsleiters Jörg Ackermann könne das ein Ergebnis der städtischen Wohnungspolitik sein. Es könne auch sein, dass während der Pandemie weniger Menschen umgezogen seien, was sich preisdämpfend auswirke. Eventuell seien auch die Mietsteigerungen der vergangenen Jahre so hoch gewesen, dass gesetzliche Grenzen erreicht worden sind.

Warum ist der Mietspiegel wichtig?

Weil er für rund 115 000 frei finanzierte Wohnungen in der Stadt die „ortsübliche Vergleichsmiete“ definiert. An ihm bemisst sich die angemessene Miete – und damit der Spielraum für Mieterhöhungen. In der Regel können die Besitzer die Mietpreise bis zur ortsüblichen Vergleichsmiete erhöhen. Allerdings nur, wenn vorher 15 Monate lang keine Steigerung erfolgte. Zudem darf in Mannheim die Miete innerhalb von drei Jahren maximal um 15 Prozent erhöht werden. Auch bei Neuvermietungen spielt der Mietspiegel eine wichtige Rolle: Da in der Stadt die Mietpreisbremse gilt, darf der Wert um maximal zehn Prozent überschritten werden.

Wie wird der Mietspiegel berechnet?

Durch eine repräsentative Stichprobe. Befragt wurden Mieter und Besitzer. Es fließen jedoch nur die Mieten in die Berechnung ein, die in den vergangenen sechs Jahren neu vereinbart oder verändert worden sind.

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Gilt der Wert von 8,48 Euro nun für alle Wohnungen?

Nein, dabei handelt es sich lediglich um einen Durchschnittswert. Die konkrete Ermittlung für eine spezielle Wohnung geht so: Zunächst wird anhand der Wohnfläche die Basismiete ermittelt. Dann folgen die Merkmale wie Alter oder Ausstattung. Beispielsweise gibt es einen Abschlag von elf Prozent, wenn die Wohnung zwischen 1949 und 1968 gebaut wurde. Eine neue Küche sorgt für einen Zuschlag von 20 Prozent, eine Fußbodenheizung von elf Prozent. All das wird verrechnet – dann steht der konkrete Wert fest.

Wie komme ich an den neuen Mietspiegel?

Bislang ist er lediglich über das Informationssystem der Stadt zu finden (www.buergerinfo.mannheim.de). Nachdem der Gemeinderat ihn am 7. Februar offiziell beschlossen hat, wird er auch auf der Internetseite der Stadt veröffentlicht (www.mannheim.de/wohnen). Dort gibt es auch einen übersichtlichen Mietspiegelrechner. Wer weitere Fragen hat, kann auch einen Termin vereinbaren (Tel. 0621/2 93 78 18).

Und warum gibt es nun Streit um den neuen Mietspiegel?

Eigentlich hätte die Stadt ihn Mitte Dezember veröffentlichen müssen: Zu diesem Zeitpunkt ist die gesetzlich vorgeschriebene Frist zur Aktualisierung abgelaufen. Da sie diese jedoch nicht eingehalten hat, geht der Eigentümerverband Haus & Grund davon aus, dass das neue Werk nicht als qualifizierter Mietspiegel gilt.

Was sagt der Mannheimer Mieterverein dazu?

Für ihn ist die neue Fassung ebenso wie für die Stadtverwaltung ein qualifizierter Mietspiegel. Entscheidend für die Zwei-Jahresfrist sei weder der Zeitpunkt der Erhebung noch der Veröffentlichung, sondern der Stichtag, zu dem die Mietpreise erfasst worden sind. Und dabei seien die zwei Jahre eingehalten worden. Auch der Hauptausschuss hat dem Gemeinderat am Dienstag einstimmig empfohlen, den Mietspiegel als qualifiziert anzuerkennen.

Was ist der entscheidende Unterschied dabei?

Im Kern geht es um eine rechtliche Frage: Bei einem qualifizierten Mietspiegel wird vor Gericht vermutet, dass dieser die ortsübliche Vergleichsmiete darstellt. Bei einem einfachen Mietspiegel bestehen größere juristische Spielräume.

Redaktion Reporter für das Ressort "Mannheim".

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