Kommunalpolitik - Wie der Entscheidungsfindungsprozess in Sachen Straßennamen weitergeht / Eine der zentralen Fragen: die finanziellen Folgen der Umbenennung

Stadt soll Anliegern die Kosten erstatten

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-tin
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Schilder von zwei der vier umstrittenen Straßennamen. © Konstantin Groß

Über die Umbenennung der vier historisch belasteten Straßennamen in Rheinau-Süd entscheidet der Gemeinderat – wann, das steht aber noch nicht fest. Das erste Gremium, das darüber beraten wird, ist der Bezirksbeirat Rheinau am 24. November. Ein zentraler Diskussionspunkt sind die Folgekosten für die Anlieger.

Eigentlich hat der Bezirksbeirat schon einmal abgestimmt. Mit der denkbar knappen Mehrheit von sieben zu fünf Stimmen sprach er sich für die Umbenennung aus. Doch die Gegner kritisierten das Zustandekommen des Votums, so wird es wiederholt. Vor einem Jahr stimmten die Bezirksbeiräte von CDU und ML noch gegen die Umbenennung. Spannend daher, wie sie sich nach der klaren Positionierung ihrer Gemeinderatsfraktionen verhalten.

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Ein wichtiger Punkt sind die Kosten. Dass die kommunalen Gebühren für Ummeldungen von der Stadt getragen werden, ist klar. Doch was ist mit Visitenkarten von Bürgern und Werbemitteln von Gewerbetreibenden? Die ML hat im Gemeinderat den Antrag eingebracht, „dass die Stadt sämtliche bei Einzelhändlern und Gewerbetreibenden entstehenden Kosten übernimmt“.

„Wir unterstützen den Antrag der ML aus Überzeugung“, betont Claudius Kranz (CDU). Thorsten Riehle (SPD) plädiert ebenfalls für einen „finanziellen Ausgleich von Aufwendungen Gewerbetreibender“. „Sollten die Straßen umbenannt werden, muss die Stadt für die kompletten Umstellungskosten auch bei Selbstständigen und Gewerbetreibenden aufkommen“, verlangt Birgit Reinemund (FDP). Genauso sieht es Bernd Siegholt (AfD). „Das muss noch diskutiert werden“, meint dagegen Stefanie Heß (Grüne). Dennis Ulas (LI.PAR.TIE.) ergänzt: „Es sollen nicht nur Gewerbetreibende entlastet werden, sondern alle Anlieger und Anliegerinnen.“ 

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