Regelung

Stadt Mannheim möchte Wohnraum im Jungbusch bezahlbar halten

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red
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Der Jungbusch hat sich zu einem Ausgehviertel entwickelt. Zunehmend werden aber weniger gut situierte Haushalte verdrängt. © Christoph BlÜthner

Mannheim. Mehr bezahlbarer und familienfreundlicher Wohnraum – das sind die übergeordneten Ziele der wohnungspolitischen Strategie der Stadt Mannheim. Mit der nun beschlossenen Satzung zur Erhaltung der Zusammensetzung der Wohnbevölkerung im Jungbusch ist ein weiteres Instrument geschaffen worden, um die dort wohnenden Mannheimerinnen und Mannheimer vor nicht zwingend erforderlichen Modernisierungsmaßnahmen zu schützen und eine Gentrifizierung, sprich eine Verdrängung aus dem Stadtteil, zu vermeiden. Das erklärt die Stadtverwaltung in einer Pressemitteilung.

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„Sanierungsmaßnahmen, insbesondere im energetischen Bereich, sind wichtig, um den Wohnbestand langfristig sicherzustellen und menschenwürdige Lebensumstände zu schaffen. Die neue Satzung soll jedoch verhindern, dass durch Luxus-Sanierungen preisgünstiger Wohnraum verloren geht – und dies zu Lasten einkommensschwacher Haushalte“, resümiert der für Wohnen und Stadtentwicklung zuständige Bürgermeister Ralf Eisenhauer.

Stadt hat das Recht auf Untersagung

Mit der neuen Satzung sind künftig Rückbauten, bauliche Veränderungen oder Umwandlungen von Miet- in Eigentumswohnungen im Bereich Jungbusch nur möglich, wenn sie von der Stadt Mannheim genehmigt werden. Die Stadt hat das Recht auf Untersagung, wenn die Zusammensetzung der Wohnbevölkerung aus besonderen städtebaulichen Gründen erhalten werden soll. Grundsätzlich muss dem Erlass einer solchen sogenannten Milieuschutzsatzung eine umfangreiche Voruntersuchung vorausgehen, um die Erforderlichkeit und Zulässigkeit zu prüfen und zu belegen. Dies erfolgte durch das von der Stadt beauftragte Institut ALP anhand einer Vollbefragung aller Haushalte im Untersuchungsgebiet.

Die Befragung ergab, dass sich ein deutlicher Verdrängungsdruck durch Modernisierungstätigkeiten, eine dynamische Mietenentwicklung und eine hohe Preisdifferenz zwischen Bestands- und Neuvertragsmieten dort konstatieren lässt. Der Gentrifizierungsprozess ist laut dem erstellten Gutachten zumindest ansatzweise zu erkennen, wie es in der Rathaus-Mitteilung heißt. Indizien dafür seien ein großes Aufwertungspotenzial, beispielsweise durch eine hohe Zahl an mittelgroßen und vor allem kleinen Wohnungen, die tendenziell die Gefahr von Zusammenlegungen oder Grundrissänderungen berge. Auch der überwiegende Anteil an Mietwohnungen biete Potenzial für künftiges Wohneigentum. Zudem ist ein erhebliches Verdrängungspotenzial zu verzeichnen, da im Untersuchungsgebiet ein deutlich unterdurchschnittliches Einkommensniveau vorliegt.

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