Ehrenamt

So kommen Vereine an Geld von der Stadt Mannheim

Ein Budget von 200 000 Euro steht bei der Stadt Mannheim zur Verfügung. Fragen und Antworten rund um den neuen Fonds, wo man die Zuschüsse beantragt und wofür sie gedacht sind.

Von 
Peter W. Ragge
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Die Kosten für solche Absperrungen wie hier für die Kerwe in Wallstadt werden bezuschusst. © Markus Prosswitz

Mannheim. Rund 20 Anfragen und Anträge sind im Rathaus schon eingegangen: Ab diesem Jahr fördert die Stadt Veranstaltungen von Vereinen. Nicht nur eine neue Etatposition gibt es. Zudem wird eine Stelle im Rathaus geschaffen, die das Budget bearbeitet und Ansprechpartner für Vereine ist.

Wie viel Geld ist in dem Topf?

Der Gemeinderat hat pro Jahr 200 000 Euro bewilligt.

Wofür darf es beantragt werden?

Mit einem Zuschuss gefördert werden, so die offizielle Definition, „identitätsstiftende Veranstaltungen in den Stadtteilen im öffentlichen Raum, die Brauchtum aufrechterhalten, Begegnungen ermöglichen und so das gesellschaftliche Miteinander stärken“, heißt es. Darunter fallen etwa Kerwen, Stadtteilfeste, Fasnachtszüge. Entscheidend ist auch „öffentlicher Raum“ – also nicht intern im Vereinshaus – und, dass sie regelmäßig stattfinden.

Was bedeutet die Eingrenzung auf „regelmäßig“? Scheiden dann Events aus, die es erstmals gibt?

Nein, nicht automatisch. Erstmalig stattfindende Veranstaltungen sind auch förderfähig – aber nur, wenn das Konzept „eine regelmäßige Fortsetzung vorsieht“ und der Veranstalter die Gewähr dafür bietet.

Werden bestimmte Events auch ausgeschlossen?

Ja. Ausdrücklich nicht gefördert werden Veranstaltungen zu beruflichen, parteipolitischen und religiösen Zwecken oder Sportveranstaltungen im öffentlichen Raum sowie Events außerhalb des Stadtgebiets.

Wer kann Anträge stellen?

Vereine und Interessengemeinschaften mit Sitz in Mannheim. In den Richtlinien der Stadt aufgezählt werden beispielhaft Musik- und Gesangvereine, Geschichts- und Heimatvereine, Fasnachtsvereine sowie Kerwe-, Bürger- und Stadtteilvereine. Es muss sich nicht um einen eingetragenen Verein handeln, aber für eine nicht rechtsfähige Interessengemeinschaft ist dann eine volljährige Person verantwortlich.

Welche Ausgaben von Festen werden gefördert?

Zuschüsse gibt es nur für Kosten, die „zwingend notwendig sind“, also Mieten für Toiletten oder Straßenschilder und Absperrungen, Sicherheitsdienste, Gebühren, Aufwendungen für Verkehrs- und Sicherheitskonzepte sowie Sanitätsdienste, aber keine Ausgaben für hauptamtliches Personal der Veranstalter oder Investitionen (also etwa Kauf oder Mieten von Zelten).

Gibt es einen Anspruch auf Förderung?

Nein, es ist eine freiwillige Leistung der Stadt. Wenn es aus anderen Töpfen bereits Zuschüsse gibt, kommen keine zusätzlichen Mittel aus dem Vereinsbudget. Eine Ausnahme: das Stadtbezirksbudget des Bezirksbeirats. Gelder daraus dürfen ergänzend genutzt werden. Zudem ist die Förderung „nachrangig“ – sprich Geld fließt nur, wenn sich die Kosten anders nicht decken lassen.

Wie viel Geld gibt es?

Die Stadt hat gleich zwei Obergrenzen festgelegt. Maximal werden 10 000 Euro bewilligt. Generell gibt es höchstens die Hälfte der Kosten, die bezuschusst werden, bei kleineren Events auch mal bis zu 80 Prozent. Eine Ausnahme ist vorgesehen: Wenn die Veranstaltung „im Interesse der Stadt liegt“ und sie ohne Zuschuss gefährdet wäre. Das ist Definitionssache und darüber entscheidet die Verwaltung. Generell kann nur Geld bewilligt werden, so lange der Topf nicht ausgeschöpft ist.

Wann müssen die Vereine den Antrag stellen?

Für 2025 läuft bis 30. September ein „Interessenbekundungsverfahren“, bei dem man jetzt schon formlos beim Fachbereich Demokratie und Strategie (E-Mail: vereine@mannheim.de) geplante Veranstaltungen und den geschätzten Bedarf anmelden soll. Von dort gibt es eine Rückmeldung, ob das Event als förderfähig erachtet und ob das Budget vermutlich für alle angemeldeten Veranstaltungen ausreichen wird.

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Und dann muss man trotzdem noch mal einen Antrag stellen?

Ja, bis zwölf Wochen vor der Veranstaltung ist dann formal ein Antrag auf einem Formblatt zu stellen. Das erhält man auf der Internetseite der Stadt: mannheim.de/de/stadt-gestalten/vereinsfoerderung. Digital eingereichte Unterlagen müssen eine handschriftliche Unterschrift vorweisen (eingescannter unterschriebener Antrag) und sind zusätzlich im Original beim Fachbereich Demokratie und Strategie (Rathaus, E 5) einzureichen.

Wann wird ausgezahlt?

Bis spätestens sechs Wochen vor Veranstaltungsbeginn. Bis drei Monate danach muss man einen Verwendungsnachweis einreichen.

Ersetzt eine Zahlung aus dem Budget andere Zuschüsse?

Durch den Veranstaltungsfonds entfallen keine anderen Zuschüsse, da Veranstaltungen von Vereinen oder Interessensgemeinschaften im öffentlichen Raum bislang meist nicht bezuschusst wurden – es sei denn aus dem Bezirksbeiratsbudget. Wird die Veranstaltung bereits durch eine andere Zuwendung der Stadt gefördert, fließt nicht noch einmal Geld.

Ab wann gibt es die ersten Auszahlungen?

Seit Inkrafttreten der Richtlinien am 13. Juni können Veranstaltungen gefördert werden. Für 2024 kann der Antrag auf Unterstützung aus dem Fonds im ersten Jahr ausnahmsweise weniger als zwölf Wochen vor der Veranstaltung gestellt werden.

Was ist mit den Vereinen, die mit Hoffnung auf das Budget schon in Vorleistung für Veranstaltungen in 2024 getreten sind, etwa für Fasnachtszüge in Feudenheim, Sandhofen und Neckarau?

Generell können Fasnachtszüge aus dem Fonds unterstützt werden. Grundsätzlich ist zwar eine Förderung für bereits durchgeführte Veranstaltungen nicht vorgesehen. „In besonderen Ausnahmefällen“, so die Stadt, kann aber nachträglich gefördert werden. Dazu eine E-Mail an vereine@mannheim.de richten.

Bleiben alle Anträge liegen, bis der Beauftragte eingestellt ist?

Bis der neue Beauftragte für Vereine seine Arbeit beginnt, werden Anträge im Sachgebiet Bürgerschaft und Beteiligung im Fachbereich Demokratie und Strategie bearbeitet.

Wie ist die Abgrenzung des neuen Vereinsbeauftragten zur Beauftragten für das bürgerschaftliche Engagement?

Die Beauftragte für bürgerschaftliches Engagement hat vor allem die Aufgaben, die in anderen Städten von Freiwilligenagenturen wahrgenommen werden: Menschen beraten und betreuen, die sich ehrenamtlich engagieren möchten. Sie betreut die Freiwilligenbörse, hat den Mitwirk-O-Mat eingeführt, bietet Fortbildungsangebote, koordiniert für die Stadt die Freiwilligentage der Metropolregion. Der neue Beauftragte soll verlässlicher Ansprechpartner für Vereine in der Stadtverwaltung mit festen Sprechzeiten sein, und er bearbeitet den neu etablierten Veranstaltungsfonds.

Redaktion Chefreporter

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