Haus und Grund verzichtet auf Rechtsmittel

Rechtsstreit um Mannheimer Mietspiegel jetzt endgültig vorbei

Nach zwei Niederlagen vor Gericht will Eigentümerverband Haus und Grund nun nicht weiter gegen den Mannheimer Mietspiegel vorgehen. Er hält die Einberechnung der GBG-Wohnungen aber nach wie vor für unzulässig

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Steffen Mack
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Auch Wohnungen der GBG sind im Mietspiegel eingerechnet. © Thomas Tröster

Der Rechtsstreit um den Mannheimer Mietspiegel ist beendet. Der Eigentümerverband Haus und Grund erklärte nun auf Anfrage, sich mit der Niederlage am 12. Oktober vor dem Landgericht Mannheim abzufinden.

Dabei geht es im Wesentlichen um die Rolle der GBG. Eine vom Verband maßgeblich unterstützte Klage hatte zum Ziel, die Einberechnung von Wohnungen der städtischen Gesellschaft in den Mietspiegel zu kippen. Denn die städtische Tochter verlange aus sozialen Gründen besonders günstige Preise. Die Vorsitzende Richterin Karin Hark und ihre Kolleginnen befanden die Einbeziehung der GBG jedoch nicht nur für zulässig, sondern sogar für geboten. Diese sei mit einem Marktanteil von rund 13 Prozent nun mal ein wichtiger Bestandteil des Mannheimer Wohnungsmarktes und müsse ergo bei der ortsüblichen Vergleichsmiete berücksichtigt werden.

Landgericht „fehlte der Mut“

Schon in der ersten Instanz war die Klage gescheitert, dagegen ging Haus und Grund dann in Berufung. „Wir sind nach wie vor in der Sache der festen Überzeugung, dass wir recht hatten“, so jetzt Josef Piontek, der Vorsitzende und Rechtsvertreter des Eigentümerverbandes. „Das Landgericht Mannheim hatte einfach nicht den Mut, die Revision zuzulassen. Das ist vielleicht menschlich verständlich, juristisch aber nicht haltbar.“ Gleichwohl hätten sie sich entschlossen, auf eine Nichtzulassungsbeschwerde zu verzichten. Aktuell bewegten sie andere Themen mehr als die Wirksamkeit des Mannheimer Mietspiegels.

Der Anwalt der Beklagten, Alexander R. Sauer vom örtlichen Mieterverein, hatte den Rechtsstreit schon gleich nach der Urteilsverkündung am 12. Oktober für beendet erklärt: Der Mindestreitwert für eine Nichtzulassungsbeschwerde liege bei 20 000 Euro, in diesem Fall gehe es um weniger als 5000 Euro.

Auf diese Aussage angesprochen, nannte Piontek sie nun „etwas übereifrig“. Es komme nicht auf den Streit-, sondern auf den Beschwerdewert an. Beide seien hier unterschiedlich. Das wolle er nun jedoch nicht weiter vertiefen.

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Redaktion Steffen Mack schreibt als Reporter über Mannheimer Themen

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