Mannheim. Das Mannheimer Landgericht hat eine vom Eigentümerverband Haus und Grund getragene Klage gegen den örtlichen Mietspiegel abgewiesen. Dabei geht um die Einbeziehung von Wohnungen der städtischen Tochtergesellschaft GBG. Diese sei nicht zu beanstanden, urteilten die Richterinnen am Mittwochmorgen. Zum gleichen Egebnis war Anfang März bereits das Amtsgericht gekommen. Eine Revision beim Bundesgerichtshof wurde, anders als von Haus und Grund gewünscht, nicht zugelassen.
Der Eigentümerverband wehrte sich gegen eine Einberechnung der GBG mit dem Argument, die 100-prozentige städtische Tochter biete aus politischen Gründen preisgünstigen Wohnraum an. Dem hielt die Gegenseite entgegen, die Motivation von Vermietern sei unerheblich. Dem schloss sich nun das Landgericht an. Bereits in der mündlichen Verhandlung am 7. September hatten die Richterinnen die Überzeugung geäußert, als Teil des Mannheimer Wohnungsmarktes sei eine Einbeziehung der GBG sogar geboten.
Kritik von Oberbürgermeister Peter Kurz
Der Mannheimer Oberbürgermeister Peter Kurz (SPD) hat das juristische Vorgehen von Haus und Grund gegen den Mietspiegel wiederholt kritisiert. In seiner Etat-Rede im Gemeinderat am Dienstag wies er auch darauf hin, dass die GBG ein sich selbst wirtschaftlich tragen müssendes Unternehmen sei. Formal wurde die Klage mit Unterstützung des Verbandes von einer Eigentümerin erhoben, die für eine Wohnung in Feudenheim die Miete von 630 auf 734 Euro erhöhen wollte. Weil dies deutlich über dem Mietspiegel lag, verweigerten die betroffenen Eheleute die Zustimmung. Mittlerweile sind sie ausgezogen. Bei Neuvermietungen darf das Verlangte nicht mehr als zehn Prozent über dem Ortsüblichen liegen. Davon ausgenommen sind allerdings frisch modernisierte Wohnungen und jene, die zuvor schon über Mietspiegel-Niveau lagen.
Die Stadt Mannheim veröffentlicht alle zwei Jahre einen vom Gemeinderat verabschiedeten Mietspiegel. Dieser wird im Wechsel entweder ganz neu erstellt (wie in diesem Jahr) oder fortgeschrieben (wie zuletzt 2020). Unter www.mannheim.de/mietspiegel kann er im Internet heruntergeladen werden. Dort sowie unter der Telefonnummer 0621/293 78 60 gibt es dazu auch weitere Informationen.
Mit der Erstellung des Mietspiegels war früher die Mannheimer Forschungsgruppe Wahlen betraut. 2016 hat das eine Hamburger GmbH übernommen: das Gewos-Institut für Stadt-, Regional- und Wohnforschung.
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