JVA Mannheim

Rechtsextreme Chats: Mitarbeiter der JVA Mannheim suspendiert

Das Mannheimer Gefängnis machte in den vergangenen Jahren wegen rechter Umtriebe mehrerer Mitarbeiter Schlagzeilen. Jetzt sind laut Justizministerium auch die Disziplinarverfahren abgeschlossen

Von 
Agnes Polewka
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Mehrere Gefängnismitarbeiter der JVA Mannheim sorgten für Negativschlagzeilen. © Bernhard Zinke

Mannheim. Vor rund einem Jahr hat die Mannheimer Staatsanwaltschaft ihre Ermittlungen gegen vier Mitarbeiter der Justizvollzugsanstalt (JVA) Mannheim abgeschlossen, die in Verdacht standen, sich über Whatsapp Hakenkreuze in verschiedenen Variationen zugesandt zu haben. Jetzt bestätigte das Justizministerium auf Anfrage dieser Redaktion: Auch sämtliche Disziplinarverfahren wurden zwischenzeitlich abgeschlossen.

„Zwei Beamte wurden aus dem Beamtenverhältnis entfernt, wobei die Betroffenen hiergegen jeweils verwaltungsgerichtliche Klagen erhoben haben“, so ein Sprecher des Ministeriums. Zwei weitere Beamte seien jeweils um ein Amt zurückgestuft, „degradiert“ worden.

Whatsapp-Gruppe mit Hakenkreuzen

Was war passiert? Vor rund fünf Jahren beschlagnahmten Beamte in einem anderen Ermittlungsverfahren ein Mobiltelefon. Bei der Auswertung stießen sie auf dem Handy auf die Whatsapp-Gruppe mit den Hakenkreuzen - und weiteten ihre Ermittlungen auf die Mannheimer Gefängnisbeamten aus.

Gegen vier von ihnen erließ ein Richter am Amtsgericht Strafbefehle, drei der Männer akzeptierten diese - was wie ein Schuldeingeständnis zu werten ist. Ein vierter Mann legte Einspruch gegen seinen Strafbefehl ein, er wurde im Mai - wie seine Kollegen - zu einer Geldstrafe verurteilt, in seinem Fall zu sechzig Tagessätzen. Die Staatsanwaltschaft warf den Männern das „Verwenden von Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen“ vor, einem von ihnen auch Volksverhetzung, weil er sich abfällig über schwarze Menschen geäußert haben sollte.

Die Spanne der beantragten Tagessätze lag laut Staatsanwaltschaft zwischen 30 und 270 Tagessätzen. Sie orientierte sich an der Zahl der Fälle, die den Männern vorgeworfen wurden, und von einem einzigen bis zu 17 Verstößen reichte. Ab einer Tagessatzanzahl von mehr als 90 Tagessätzen gilt man in Deutschland als vorbestraft.

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Ursprünglich hatten sich die Ermittlungen auf sieben JVA-Mitarbeiter und einen Mann im Ruhestand konzentriert. Zwei Verfahren wurden eingestellt, weil sich der Verdacht laut Staatsanwaltschaft nicht erhärten ließ. Zwei weitere Verfahren - eines gegen einen Bediensteten der Justizvollzugsanstalt Mannheim und eines gegen einen Bediensteten einer anderen Justizvollzugsanstalt - seien an andere Staatsanwaltschaften abgegeben worden.

Unabhängig von den Ermittlungen der Staatsanwaltschaft seien gegen alle Beschuldigten Disziplinarverfahren eingeleitet worden, teilte das Justizministerium nach Bekanntwerden der Vorwürfe in einer Stellungnahme mit. Und so seien weiteren sechs Beamten die monatlichen Bezüge gekürzt worden, bestätigte der Sprecher des Justizministeriums.

Faustschläge in Mannheimer JVA

Sobald es Hinweise darauf gebe, Mitarbeiter des Gefängnisses könnten Kontakte zur rechten Szene pflegen, würde diesen generell bei Bekanntwerden stets unverzüglich und konsequent nachgegangen, gegebenenfalls würden dienst- und disziplinarrechtliche Maßnahmen ergriffen.

Dies gelte auch für einen aktuellen Fall, sagte der Sprecher. Seit Mai laufen Ermittlungen gegen einen Mannheimer JVA-Mitarbeiter wegen Körperverletzung im Amt. Der Gefängnismitarbeiter soll einen Häftling im Mai mit Faustschlägen am Kopf verletzt haben. Anschließend habe der Insasse einen Tag lang unbekleidet in einem besonders abgesicherten Haftraum ausharren müssen, sagte der Mann wenige Wochen später in einem Gespräch mit dieser Redaktion. Der Häftling erstattete Anzeige. Nach Angaben einer Sprecherin der Mannheimer Staatsanwaltschaft wurden die Ermittlungen bislang noch nicht abgeschlossen.

In den vergangenen Wochen erreichten diese Redaktion immer wieder Hinweise darauf, dass der Gefängnismitarbeiter Kontakte zur rechtsextremen Kleinpartei „Der III. Weg“ pflegen soll. Mit Blick auf die Hinweise würden „laufend dienst- und disziplinarrechtliche Schritte geprüft“, so der Sprecher des Justizministeriums.

Redaktion

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