Mannheim. Ein Probelauf für E-Scooter-Parkplätze in der Innenstadt und eine verträgliche Gebühr pro Roller für die Anbieter - im Ausschuss für Sicherheit und Ordnung hat die Stadtverwaltung einen neuen Zwischenstand in Sachen E-Scooter bekannt gegeben.
Dabei lehnt Tim Neugebauer, Referent für Mobilitätsprojekte der Stadt, den Antrag der Grünen, 120 Euro Gebühr pro Roller den Anbietern aufzubrummen, ab. Das sei nicht verhältnismäßig. Vielmehr will sich die Stadt an den Gebühren von anderen Städten orientieren. So würden die meisten Kommunen in Deutschland eine Sondernutzungsgebühr für E-Scooter zwischen zehn und 50 Euro pro Jahr erheben. „Aktuell erarbeitet die Verwaltung an einen Vorschlag, wie man gemeinsam mit Kaiserslautern, Heidelberg und Ludwigshafen weiter vorgeht“, so Neugebauer.
Dazu werde auch ein Leitfaden mit dem Verkehrsverbund Rhein-Neckar erarbeitet. Damit wolle man für die Kommunen zum einen eine breite rechtssichere Grundlage bilden. Zum anderen auch verhindern, Mobilitätsgrenzen auf dem Rhein zu schaffen. Thema sind auch die Abstellflächen für die Tretroller: Zeitnah vor der Sommerpause soll eine Vorlage dafür dem Gemeinderat vorgelegt werden. Eine Arbeitsgruppe vom Stadtraumservice und der Verkehrsplanung sucht laut Sicherheitsdezernent Christian Specht aktuell geeignete Flächen in der Innenstadt. Die Stadt will laut Neugebauer auch zuerst die gefundenen Zonen erproben, auch weil es besonders in der Innenstadt viele Probleme mit E-Scootern gibt.
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In der Probephase sollen also vorläufige Parkplätze ähnlich einer Baustellenabsperrung, eingerichtet werden, um bei Problemen oder Konflikten flexibel reagieren zu können. Im Sommer flitzen durch Mannheim übrigens zeitweise bis zu 1800 Fahrzeuge, im Winter nimmt die Zahl der Nutzer um die Hälfte ab. Im Zuge der Sondernutzung will man die Zahl der E-Scooter in Mannheim langfristig herunterschrauben. Das Ziel der Stadt: die Anzahl um ein Drittel zu reduzieren.
Um die neuen Parkplätze soll es zusätzlich Abstellverbotszonen geben. Die Idee: So soll im Umkreis von 200 Metern das Abstellen und Ausloggen für E-Scooter-Fahrer nicht möglich sein. Anbieter müssen außerdem die Flächen regelmäßig aufräumen.
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