Mannheim. Feste Ausleihstationen und schon jetzt Bußgeld für Falschparker - mit diesen und weiteren Regeln will die Stadt Mannheim künftig das Problem mit den E-Scootern angehen. Im Ausschuss für Sicherheit und Ordnung hat die Verwaltung ihre Pläne vorgestellt, nachdem sie Anfang September mit Anbietern gesprochen hatte. Mit am Tisch saßen der Verkehrsbund Rhein-Neckar (VRN) sowie die Städte Heidelberg und Ludwigshafen. Welche Probleme die E-Scooter verursachen, warum die Stadt neue Wege geht und wie diese aussehen. Ein Überblick.
Welche neuen Regeln sind bereits umgesetzt?
Zwar bleibt es weiterhin schwierig nachzuweisen, wer den Roller falsch geparkt hat. Seit dem 8. September müssen E-Scooter-Mieter, die ihren Roller falsch abgestellt haben, trotzdem mit einem Bußgeld rechnen. 30 solcher Verfahren laufen bereits bei der Stadt. Denn die Verwaltung hat selbst entschieden, aus dem aktuellen Bußgeldkatalog den Tatbestand „Sie behinderten durch das Parken Andere“ anzuwenden. Stellt das Ordnungsamt einen solchen Verstoß fest, wenden sich die Ordnungshüter an den Verleiher. Kann der Anbieter mitteilen, wer den Roller als Letzter gemietet hat, geht der Bußgeldbescheid direkt an den Nutzer. Gelingt es nicht, den Fahrenden zu ermitteln, müssen die Anbieter die Kosten tragen. Wenn aber der betroffene Nutzer nachweisen kann, dass er korrekt geparkt hat, wird das Verfahren eingestellt.
Wann kommen die festen Ausleihstationen?
Gemeinsam mit der VRN und den Städten Ludwigshafen und Heidelberg soll bis zum Jahresende ein sogenanntes „Shared-Mobility“-Konzept erarbeitet werden. Das einheitliche Vorgehen soll dann die Basis bieten, um gemeinsam eine genehmigungspflichtige Sondernutzung einzuführen. Im ersten Halbjahr 2023 soll zudem die Verkehrsplanung mit dem Stadtraumservice festlegen, wo einzelne, feste Ausleihstationen in der Mannheimer Innenstadt eingerichtet werden könnten. Dabei will die Stadt zunächst mit mobilen Markierungen ab Frühlingen/Sommer testen, wo solche Stationen Sinn machen - und wo nicht. Dass künftig alle 150 Meter eine Ausleihstation installiert werden könnte, wie es sich etwa die Anbieter wünschen, lehnt die Stadt ab. Denn das gehe auf Kosten von Parkplätzen oder der Gastronomie.
Wie sieht die aktuelle Vereinbarung zwischen Stadt und Anbietern aus - und was soll sich ändern?
Bislang gibt es zwischen Stadt und Anbietern eine Qualitätsvereinbarung, die allerdings rechtlich nicht bindend ist, da sie freiwillig getroffen wurde. Die Stadt will nun aber ein gewisses Gesamtkontingent von Genehmigungen für eine Sondernutzung unter Auflagen verteilen.
Roller in Zahlen
Mit dem Rückzug des E-Scooter-Verleihers Bird zum Oktober hat sich die Zahl der Fahrzeuge in Mannheim stark reduziert, es gibt noch drei Verleiher, die hier aktiv sind. Laut Stadt gibt es seitdem noch 2000 bis 2500 Roller in der Quadratestadt. Die Zahlen variieren, da die Anbieter die Städte Mannheim und Ludwigshafen als ein Geschäftsgebiet zählen.
Die Stadt hat Parkverbotszonen ausgewiesen sowie eine Kernzone definiert (Quadrate und Innenstadt), in der jeder Anbieter täglich maximal 100 Fahrzeuge aufstellen darf. lia
Was steckt hinter dem Begriff „Sondernutzung“?
Um einige Problemen mit den E-Scootern Herr zu werden, wollen die Städte Genehmigungen für eine sogenannte Sondernutzung austeilen. Ziel ist es, dass Anbieter sich künftig bei den Städten bewerben müssen, wenn sie solche Roller aufstellen wollen, also quasi eine Erlaubnis beantragen müssen. Der Vorteil: So können die Kommunen Auflagen für Anbieter aufsetzen und die festgesetzte Gesamtanzahl der E-Scooter gleichmäßig unter allen Verleihern aufteilen. Der Nachteil: Diese Methode bietet bislang nur wenig Rechtssicherheit. Trotzdem wagt die Verwaltung diesen Schritt und beruft sich dabei auf ein Urteil des Oberlandesgerichts Düsseldorf, das genau diese Vorgehensweise der Stadt für legitim erklärt hat. Beim Verteilen einer solchen Erlaubnis muss gewährleistet sein, dass jeder Anbieter europaweit die Chance erhält, sich zu bewerben. Außerdem dürfen die Auflagen der Stadt nur so aufgestellt werden, dass sich der Betrieb für die Verleiher weiterhin wirtschaftlich lohnt.
Wo und warum gibt es Probleme mit den E-Scootern?
2021 sind bei der Stadt 160 Beschwerden eingegangen, in diesem Jahr sind es bis September 130 Meldungen. Die Verwaltung berichtet von Vandalismus, also bewusst in den Park geworfenen Rollern, Stolperfallen und E-Scootern, die entweder den Weg blockieren oder quer auf dem Gehweg abgestellt wurden - und die oft von Dritten dort platziert werden. Hinzu kommt, dass manche Nutzer nicht nur falsch parken, sondern auch verkehrswidrig fahren, dabei unter Drogen oder Alkoholeinfluss stehen. Bei den Anbietern bemängelt die Stadt, dass nicht immer gemeldete Roller innerhalb der 24-Stunden-Frist eingesammelt würden. Oder E-Scooter ungleichmäßig in der Stadt oder sogar mitten im Weg aufgestellt würden. Im öffentlichen Raum gibt es zudem Nutzungskonflikte, die entstehen, weil die Gastronomie Parklets nutzt, es eine fehlende Infrastruktur fürs Rad gibt und es in den Quadraten an Abstellmöglichkeiten mangelt.
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Warum lässt sich keine Verbotszone auf Gehwegen einrichten?
Zwar gibt es schon einige Parkverbotszonen in Mannheim. Trotzdem erklären die Verleiher immer wieder, dass das eingebaute GPS der Roller zu ungenau sei, oft schwankt die Verortung zwischen zehn und 30 Metern. Deshalb könnten Fahrzeug trotz Verbotszone manchmal dort abgestellt werden und es lassen sich zu kleine Flächen, wie Gehwege, nicht metergenau abstecken.
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Mannheimer Morgen Plus-Artikel Kommentar Darum ist es gut, dass die Stadt Mannheim bei E-Scootern endlich durchgreift